Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 792/1999 vom 20.11.1999

Halbjahresergebnis 1999 der Kassenstatistik

Das vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik ermittelte Halbjahresergebnis 1999 der vierteljährlichen Kassenstatistik liegt zwischenzeitlich vor.

Auch das Halbjahresergebnis 1999 enthält wieder eine Reihe interessanter Aspekte, die in dem Bericht im einzelnen hervorgehoben werden. Nach dem insgesamt erfreulichen Jahresabschluß 1998, in dem erstmals seit 1984 die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihre Gesamthaushalte mit einem positiven Finanzierungssaldo in Höhe von rd. 1,4 Mrd. DM abgeschlossen haben, setzt sich die Konsolidierungspolitik der Kommunen in Nordrhein-Westfalen weiter fort. Im Halbjahresergebnis verbessert sich der Finanzierungssaldo nochmals leicht um 180 Mio DM, obwohl neue Ausgabenbelastungen insbesondere bei den Sachausgaben und den Zinsausgaben eingetreten sind. Die kommunalen Steuereinnahmen (netto) verlaufen mit + 2,3 v.H. zufriedenstellend, wenn man die hohe Steigerungsrate des Vorjahres von + 6,6 v.H. mit berücksichtigt. Zu den positiven Merkmalen gehört auch der Verlauf der Nettokreditaufnahme mit einem Plus (Entschuldung) von 297 Mio DM.

Festzuhalten bleibt allerdings, daß trotz des positiven Jahressaldos 1998 noch erhebliche Fehlbeträge aus Vorjahren (insgesamt 2,56 Mrd DM) die kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen belasten. Der Abbau dieser Altfehlbeträge ist noch lange nicht erfolgreich abgeschlossen.

Weiterhin auf "Talfahrt" befinden sich die kommunalen Sachinvestitionen mit – 3,6 v.H., wenn sich auch die Veränderungsrate nunmehr abflacht. Bei dem weiter erfolgenden Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren ist nicht zu erkennen, daß dies im ersten Halbjahr 1999 vorwiegend durch Rückzuführungen aus der Vermögenssubstanz erfolgte. Insgesamt besteht nach wie vor kein Anlaß, "Entwarnung" zu geben. Selbst wenn die Steuereinnahmen – wovon nach dem Halbjahresergebnis 1999 auszugehen ist – in dem von der Mai-Steuerschätzung prognostizierten Umfang steigen sollten, müssen die Anstrengungen zur Verbesserung der Kommunalhaushalte vor allem bei den konsumtiven Ausgaben der Verwaltungshaushalte noch nachhaltig verstärkt werden, damit die Fehlbeträge aus Vorjahren schneller abgebaut und neue Handlungsspielräume gewonnen werden können.

Az.: IV/1-903-00/2

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