Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 671/2020 vom 01.10.2020

Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" ab Beginn des Schuljahres 2020/21

Der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ existiert seit 2011. Zuletzt waren die Antragszahlen rückläufig, denn viele bedürftige Kinder und Jugendliche profitieren bereits von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Allerdings zeichnen sich etliche Regierungsbezirke und insbesondere einzelne Kommunen nach wie vor durch vergleichsweise hohe und z.T. steigende Antragszahlen aus.

Vor diesem Hintergrund wird das Land NRW den Härtefallfonds in überarbeiteter Form neu auflegen. Dazu gehört eine neue Förderrichtlinie nebst Anlagen mit einer klaren Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises bei gleichzeitiger Wahrung der Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen in besonderen Härtefällen. Inhaltlich neu ist zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten zu erhalten sowie ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren.

Rücksprachen mit vielen Kommunen und Einrichtungen haben nach Mitteilung des  Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gezeigt, dass es weiterhin einen Bedarf gibt. Es geht um Härtefälle - um Kinder und Jugendliche- , die aus bestimmten Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden. Kinder, die essen möchten, aber deren Eltern weder BuT-berechtigt sind noch das Mittagessen als Selbstzahler übernehmen können und/oder deren Eltern nicht erreichbar sind etc. Dazu gehören u.a. Familien in der Verbraucherinsolvenz oder mit finanziellen Belastungen aufgrund anderer besonderer individueller Umstände sowie Familien mit ungesichertem Rechtsstatus („illegale“), die weder Leistungen nach SGB noch Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die dennoch in NRW leben und deren Kinder Schulen und Einrichtungen besuchen. Den Einrichtungen sind die Kinder meistens bekannt.

Die neuen Förderbedingungen nebst Anlagen und ein Plakat in verschiedenen Sprachen, können abgerufen werden unter https://www.mags.nrw/haertefallfonds.

Az.: 37.0.2-002/005

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