Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 56/2017 vom 30.11.2016

Gutachten "Chancen und Risiken Öffentlich-Privater Partnerschaften"

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat ein Gutachten zu dem Thema "Chancen und Risiken Öffentlich-Privater Partnerschaften" vorgelegt. Das Gutachten gelangt zu drei zentralen Aussagen:

  • Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) bergen Chancen und Risiken und generalisierende Empfehlungen sind wenig sinnvoll.
  • Infrastrukturprojekte mit großem Finanzvolumen und gut spezifizierbarer Qualität können eher vorteilhaft in ÖPP realisiert werden.
  • Infrastrukturprojekte mit kleinem finanziellem Volumen und schwer messbarer Qualität sollten eher konventionell realisiert werden.

Damit werden grundsätzlich Einschätzungen des Städte- und Gemeindebundes NRW in der seit vielen Jahren geführten Debatte um den Einsatz Öffentlich-Rechtlicher-Partnerschaften in den Städten und Gemeinden bestätigt. Eine generelle Empfehlung für oder gegen ÖPP sollte nicht vorgenommen werden, jeder Einzelfall muss selbst betriebswirtschaftlich und politisch gewürdigt werden.

Typischerweise kommen ÖPP bei höherem Geschäftsvolumen zum Einsatz, bei kleineren Infrastrukturprojekten typischerweise nicht. Bei der Einzelfallbetrachtung spielen u.a. eine Rolle eine langfristige Betrachtung der Finanzierungskosten, die Risikoverteilung zwischen Kommune und Investor und Fragen sowie Kosten des Vertragsmanagements.

Im Fazit des Gutachtens wird betont, dass Öffentlich-Private Partnerschaften als Alternative zu konventioneller Beschaffung von Infrastruktur sowohl Chancen als auch Risiken bergen würden. Chancen, weil ÖPP dazu beitragen würden, unrentable öffentliche Infrastrukturinvestitionen zu vermeiden, und weil die Kostenminimierungsanreize des privaten Partners eine wirtschaftlichere Bereitstellung von Infrastruktur begünstigten. Risiken, weil diese Kostenminimierungsanreize zugleich zu einer geringeren Qualität der Infrastruktur führen könnten, weil zudem höhere Transaktionskosten in ÖPP entstehen, und schließlich, weil ÖPP dazu missbraucht werden könnten, an Infrastruktur gekoppelte Finanzierungslasten in die Zukunft zu verschieben, ohne diese Lasten heute als öffentliche Schulden ausweisen zu müssen.

Eine allgemeine Empfehlung, dass ÖPP als Beschaffungsvariante für öffentliche Infrastruktur eher zu begrüßen oder eher abzulehnen seien, sei deshalb wenig sinnvoll. Vielmehr seien es die Beschaffenheit der Infrastruktur, das veranschlagte finanzielle Volumen und der institutionelle Rahmen, in dem über Infrastrukturprojekte beschlossen wird, welche darüber entscheiden, ob die Infrastruktur in ÖPP oder besser konventionell bereitgestellt werden sollte.
Eine Kurzfassung des Gutachtens ist im Internet publiziert unter www.bundesfinanzministerium.de (Startseite > Service > Publikationen > Monatsbericht > Monatsbericht November 2016) .

Az.: 41.4.1.2 mu

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