Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 51/2017 vom 09.12.2016

Grundsatzeinigung bei den Bund-Länder-Finanzen

In der Nacht zum 09.12.2016 haben sich Bund und Länder in einem Tagungsmarathon von Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und —chefs der Länder im Grundsatz auf Verfassungsreformen zur Umsetzung der Beschlüsse vom 14.10.2016 zur Reform der Bund-Länder-Finanzen verständigt. Einige Fragen sind aber auch noch klärungsbedürftig geblieben.

Zu den noch zu klärenden Fragen gehört auch und nicht zuletzt der erweiterte Unterhaltsvorschuss. Gegen die vorgeschlagene Neuregelung hatten sich der Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Berlin u. a. durch verschiedene Medienaktivitäten massiv eingesetzt. Vor allem, weil die Ausdehnung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr bereits zum 01.01.2017 die Kommunen vor nicht lösbare Personal- und Organisationsprobleme stellt, weil die Finanzierungsfrage der Mehrleistungen offen ist und weil das Verhältnis zum gleichzeitigen Bezug von Leistungen nach dem SGB II für die Betroffenen keine Verbesserungen erkennen lässt, Sozialkosten aber vom Bund auf die Kommunen verlagert werden könnten.

Wie die Bundeskanzlerin am Morgen erklärte, muss die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses noch weiter verhandelt werden. Ziel sei es, auch dieses Gesetz im Gesamtpaket auf den Weg zu bringen. Die nicht zuletzt auch von Städte- und Gemeindebund NRW und DStGB aufgeworfenen Fragen werden dabei noch zu klären sein, wie auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen Unterhaltsvorschussgesetzes und des Rechtsanspruches auf die Leistung.

Wann die Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und von Bundesgesetzen formell auf den Weg gebracht werden sollen, war am Morgen nach dem Spitzentreffen noch offen. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 09.12.2016 damit befassen. Nach einem Kabinettsbeschluss werden die noch offenen Fragen wahrscheinlich im Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat weiter verhandelt und geklärt. Die Beschlüsse zur Grundgesetzänderung und den Einzelgesetzen würden dann erwartungsgemäß im Frühjahr 2017 getroffen und damit noch vor der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes im nächsten Jahr.

Bei den Beschlüssen von Bund und Länder vom 14.10.2016 zur Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen hatte man sich darauf verständigt, dass der Bund im Jahr etwa 9,52 Mrd. Euro in den Finanzausgleich bezahlt. Dafür sollte der Bund mehr Kompetenzen erhalten, vor allem bei den Bundesstraßen, der Steuerverwaltung, bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur in den Gemeinden und beim eGovernment.

Die vorgesehenen Investitionen des Bundes in kommunale Bildungsinfrastruktur werden kommen, gehören aber ebenfalls im Detail zu den noch weiter zu klärenden Fragen. Die Mitfinanzierungsmöglichkeit des Bundes müsse ohne Lockerung des Kooperationsverbotes erfolgen, hieß es aus der Verhandlungsrunde beim Spitzentreffen. Dies spricht dafür, dass sämtliche Zahlungen des Bundes strikt über die Landeskassen laufen werden und es keine Finanz- und Aufgabenbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen in der Bildung geben wird.

Der Städte- und Gemeindebund hatte zu den Finanzmitteln den Bundes für Bildung vor allem gefordert, dass diese zusätzlich zu Landesmitteln gewährt werden müssen, um eine echte Finanzentlastung der Gemeinden zu erreichen und zu verhindern, dass durch die Bundesmittel letztlich die Landeshaushalte entlastet werden. Dies werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren strikt weiterverfolgen.

Verständigt hat man sich nun auch über die Sanierungshilfen für das Saarland und Bremen. Diese beiden Länder werden zusätzlich 400 Mio. Euro jährlich erhalten. Beide Länder sollen je 50 Mio. Euro Schulden im Jahr tilgen, was der Bund soll überprüfen können. Sollten sich diese beiden Länder daran nicht halten, müsse in den Folgejahren die Tilgung erhöht werden. Weitere Einzelheiten sollen in einer Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit Saarland und Bremen festgelegt werden.

Hinsichtlich der ab 2021 geplanten Infrastrukturgesellschaft des Bundes war es für die Länder entscheidend, dass sowohl Bundesautobahnen als auch die Infrastrukturgesellschaft selbst nicht privatisiert werden können. Zudem sollen die Reformen ohne Nachteile für Beschäftigte in den bisherigen Landesverwaltungen beim Bundesstraßenbau umgesetzt werden. Die vorgesehene neue Bundeskompetenz zum Ausbau des eGovernments in den öffentlichen Verwaltungen wird ebenfalls noch Gegenstand der weiteren Beratungen sein.

Az.: 41.2.1 mu

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