Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 715/2008 vom 12.11.2008

GigaLiner zu groß für kommunale Straßen

Im Jahr 2007 wurde verstärkt über so genannte GigaLiner, also neue Fahrzeugkonzepte, die es auf bis zu 60 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bzw. eine Länge von 25,25 Metern bringen würden, diskutiert. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Thüringen haben sogar mit Hilfe von Ausnahmegenehmigungen für derartige Fahrzeuge Modellversuche auf den Straßen durchgeführt. Die Modellversuche haben sich fast ausschließlich auf Kurzstreckentransporte und die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen beschränkt. Soweit die Auswertungen der Modellversuche vorliegen, haben sie ergeben, dass die neuen Fahrzeugkonzepte auf Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen eingesetzt werden könnten.

Ergänzend zu den Modellversuchen und aufbauend auf einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen den Platzbedarf der neuen Fahrzeugkonzepte untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass deutlich mehr Flächen in Anspruch genommen werden als von den bislang in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen. Die Befahrbarkeit von Einmündungen (besonders bei Rechtsabbiegungen) als auch die Befahrbarkeit von kleinen Kreisverkehren in der Regel nicht mehr möglich ist. Nur unter der Voraussetzung von bestimmten Ausstattungsmerkmalen der Lkw-Kombinationen (Einsatz von gelenkten Achsen) und unter völligem Verzicht auf Sicherheitsräume ist eine Befahrbarkeit teilweise gegeben.

Hinsichtlich der Benutzung von Rastanlagen musste festgestellt werden, dass die Belegung von zu kurzen Parkständen zu einem Überstand der Fahrzeuge in die Fahrgasse führt, wodurch die Nutzung der übrig gebliebenen Parkstände auch durch kürzere Lastzüge nicht mehr möglich ist. Durch die Ummarkierung von Parkständen könnte jedoch erreicht werden, dass aus fünf bestehenden Parkständen in Schrägaufstellung vier neue Parkstände markiert werden könnten.

Das Papier der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen unter dem Titel Großraumfahrzeuge (Lkw und Busse), Stand 2008 wurde von der Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Arbeitsausschuss 2.6 „Ruhender Verkehr“ vorgelegt. Es enthält darüber hinaus eine Übersicht über die Erfahrungen mit entsprechenden Fahrzeugkombinationen im Ausland und zur Vervollständigung eine kurze Darstellung der Erfahrungen mit Doppelgelenkbussen mit einer Länge von knapp 25 Metern. Mit Blick auf die Doppelgelenkbusse lautet das Fazit der Arbeitsgruppe, dass trotz einer Reihe von innovativen Ansätzen der Industrie stets geprüft werden muss, ob hinsichtlich der Kosten und der Beförderungskapazität die Nutzung von Straßenbahnen nicht eine bessere Alternative ist.

Die Unterlage „Großraumfahrzeuge (Lkw und Busse)“ 2008 kann bei Bedarf unter der E-Mail-Adresse: monika.gesierich@dstgb.de angefordert werden.

Az.: III 641-80

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