Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 801/2005 vom 22.11.2005

Gewerbesteuerzerlegung bei der Deutschen Telekom AG

Mit Schnellbrief Nr. 96 vom 15.08.2005 hatte die Geschäftsstelle über die von der Stadt Stuttgart beim Finanzgericht Köln anhängig gemachte Klage gegen die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages der Deutschen Telekom AG informiert. In den Mitteilungen Nr. 739 v. November 2005 hatten wir über die Beratungen im Finanzausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW berichtet. In der Folge der Finanzausschussberatungen hatten die Städte Gütersloh, Hünxe und Unna Antrag auf Beiladung zum Verfahren gestellt. Das Finanzgericht Köln hat nunmehr am 03.11.2005 einen Beiladungsbeschluss gefasst. In diesem Beiladungsbeschluss werden abschließend die in dem Verfahren beigeladenen Kommunen aufgezählt. Für Nordrhein-Westfalen sind dies die Städte Gütersloh, Hünxe und Unna. Prozessvertreter für die beigeladenen Städte aus Nordrhein-Westfalen ist der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

In der Sache selbst wird der DStGB gemeinsam mit den beauftragten Rechtsanwälten Gespräche mit der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Telekom AG führen, um die notwendigen Argumente für den angefochtenen Zerlegungsmaßstab für das Jahr 1996 (und die Folgejahre) zusammenzustellen. Über die weitere Entwicklung in diesem Verfahren wird die Geschäftsstelle in geeigneter Weise informieren.

Az.: IV/1 932-01

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