Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 622/2020 vom 08.09.2020

Kommunale Gewerbesteuereinnahmen im zweiten Quartal 2020

Wie das Statistische Landesamt Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) mitteilt, lagen die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Gewerbesteuern im zweiten Quartal 2020 bei knapp zwei Mrd. Euro; das waren rund 1,5 Mrd. Euro bzw. 43,5 Prozent weniger als im zweiten Vierteljahr des Vorjahres (damals: 3,5 Mrd. Euro). Im Vergleich zum Vorquartal (Januar bis März 2020: 2,8 Mrd. Euro) verringerten sich die Einnahmen um 30,1 Prozent. Von 2015 bis 2019 lag der durchschnittliche Einnahmebetrag der NRW-Kommunen aus Gewerbesteuern bei etwa drei Mrd. Euro pro Quartal.

Die höchsten Rückgänge der Gewerbesteuereinnahmen aller 396 NRW-Kommunen gegenüber dem zweiten Quartal 2019 mussten Düsseldorf (-192,2 Millionen Euro) und Köln (-134,0 Millionen Euro) hinnehmen. 55 Städte und Gemeinden des Landes erzielten von April bis Juni höhere Gewerbesteuereinnahmen als ein Jahr zuvor: Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Städte Euskirchen (+31,8 Millionen Euro) und Wesseling (+13,8 Millionen Euro).

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder „stehende Gewerbebetrieb”, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen (§ 2 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz).

Eine Übersicht über die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden in NRW (Gemeindeergebnisse) ist abrufbar unter https://www.it.nrw/atom/10533/direct

[Quelle: Pressemitteilung IT.NRW 281/20]

Az.: 41.6.2.1-010/001 ha

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