Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 718/2001 vom 05.12.2001

Gewerbesteuer-Umlage im Solidarpakt-Fortführungsgesetz

Nachdem der Bundestag ebenso wie die Länderministerpräsidenten zuvor eine schriftliche Stellungnahme zum Solidarpaktfortführungsgesetz erhalten hatten, konnte der Deutsche Städte- und Gemeindebund am 09.11.2001 vor dem zuständigen Bundestagsausschuß hierzu mündlich Stellung nehmen. Er wandte sich nachdrücklich gegen die darin vorgesehene Festschreibung des kommunalen Solidarpaktfinanzierungsbeitrags bis zum Jahr 2019 sowie gegen die willkürlich zu hoch festgesetzte Beteiligung der westdeutschen Kommunen an der Länderbelastung aufgrund des "Fonds Deutsche Einheit".

Die auf Wunsch der Länder in dem Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge zur Entwicklung der Gewerbesteuerumlage sind auch für Bundestagsabgeordnete nicht bis ins Detail nachvollziehbar. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appellierte an den Ausschuß, sich dieses Themas anzunehmen, obwohl es in erster Linie das Verhältnis von westlichen Ländern zu ihren Kommunen betrifft. Der Bundesgesetzgeber befinde sich hier in einer Art "Schiedsrichterrolle". Die offensichtlichen Unklarheiten bei der von Länderseite geforderten kommunalen Mitfinanzierung müßten vor der Verabschiedung des Gesetzes aufgeklärt werden. Würde es nicht mehr gelingen, diese "Schieflage" im Land-Kommune-Verhältnis zu verhindern, müßte sie künftig im Zuge einer Gemeindefinanzreform eventuell mit größerem Aufwand wieder eingeebnet werden.

Neben der detaillierten Begründung der Kritik im einzelnen haben die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auch kritische Töne zu ihrer späten Einbeziehung in das Gesetzgebungsverfahren geäußert und klargemacht, daß es dem Bundestag nicht egal sein kann, in welch kritische Situation die Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren geraten.

Die Sprecher der Fraktionen machten deutlich, daß das Parlament in dieser Frage keine "Schiedsrichterrolle" übernehmen könne. Die Sozialdemokraten sprachen von einem verfassungsrechtlichen Grundlagenproblem. Es handele sich bei dem Gesetzentwurf um Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, bei denen das Parlament und die Kommunen sich in einer Statistenrolle befänden. Der Bund müsse sich mit den Ländern verständigen, um eine tragfähige Lösung zu bekommen. Der Gesetzgeber könne allenfalls die Erwartung äußern, daß es zu Neufestsetzungen kommt, wenn die Berechnungsgrundlagen sich zwischen 2005 und 2019 verändern. Mehr als ein solches "Signal" dürfe aber nicht erwartet werden. Die Sorgen und Nöte der Kommunen nehme man im übrigen ernst.

Die CDU/CSU beklagte, daß das Bundesfinanzministerium die für die parlamentarische Beratung erforderlichen Berechnungsgrundlagen nicht vorlege. In letzter Zeit seien Lasten "kommunalfeindlich" von oben nach unten verteilt worden, etwa die Erlöse aus dem Verkauf der UMTS-Lizenzen. Von einer "kommunalfreundlichen Regierungspolitik" könne man nicht sprechen.

Die Bundesregierung machte in der Sitzung deutlich, daß sie nicht über die von der Opposition gewünschten Zahlen verfüge, um die Angemessenheit der kommunalen Mitfinanzierung in der geforderten Höhe nachvollziehen zu können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen räumte ein, daß sich die Länder mit dem Bund zu Lasten der Gemeinden verbündeten. Auch sei es kontraproduktiv, wenn die Kommunen unter dem Druck der Ereignisse nun ihre Investitionen massiv reduzierten.

Die detaillierte Darstellung dieser nichtöffentlichen Bundestagssitzung erfolgte unter weitgehender Übernahme der zuvor im Internet unter www.bundestag.de/Aktuelles/hib veröffentlichten Darstellung von seiten der Sitzungsbeteiligten aus dem Deutschen Bundestag.

Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang dieses Gesetzgebungsverfahrens berichten.

Az.: IV/1 932-03

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