Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 272/2017 vom 03.04.2017

Gewaltschutzkonzept des Landes für Flüchtlingseinrichtungen

Das Land NRW hat für seine Flüchtlingseinrichtungen ein Gewaltschutzkonzept beschlossen. Es ist für die Kommunen rechtlich nicht verbindlich. Selbstverständlich ist es möglich, die dortigen Regelungen im Rahmen kommunaler Entscheidungen zu berücksichtigen. Das Konzept können die Mitglieder des Verbandes im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformation und Service, Fachgebiete, Flüchtlingsbetreuung, Allgemeine Informationen" abrufen.

Az.: 16.1.4.2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search