Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 225/2021 vom 07.04.2021

Gesundheitlichen Eignung bei Berufung in ein Beamtenverhältnis

Mit Schnellbrief 204/2020 vom 27. April 2020 hatte die Geschäftsstelle über einen Erlass des Landes über abgestufte Verfahrensweisen bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung bei Berufung in ein Beamtenverhältnis informiert.

Der Erlass erfolgte damals vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Überlastung der Gesundheitsämter bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsämter hinsichtlich der Durchführung von amtsärztlichen Untersuchungen. Dieser war zunächst bis zum 30.6.2021 befristet.

Die Befristung ist aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemielage nunmehr vom zuständigen Innenministerium des Landes auf den 31. Dezember 2021 verlängert worden.

Az.: 14.0.1-003-002

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