Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 691/2015 vom 10.11.2015

Gesetzespaket zur Weiterentwicklung des Strommarktes für die Energiewende

Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket zur weiteren Umsetzung der Energiewende verabschiedet. Die energiepolitischen Beschlüsse umfassen das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes, die Verordnung zur Einführung einer Kapazitäts- und Klimareserve zur Vorhaltung von Reservekraftwerken und schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Ziel ist es, den Strommarkt marktwirtschaftlich und europäisch auszurichten und die einzelnen Bereiche der Stromversorgung optimal miteinander zu verzahnen. Damit sollen verlässliche und kostengünstige Lösungen für die weitere Umsetzung der Energiewende erreicht werden.

Das Bundeskabinett hat am 04.11.2015 ein Gesetzespaket zur weiteren Umsetzung der Energiewende verabschiedet, in dem die folgenden drei Gesetzesvorhaben beschlossen wurden:

Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes setzt die Maßnahmen des Weißbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ sowie des „Eckpunktepapiers für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ vom 1. Juli 2015 um (vgl. StGB NRW-Mitteilung 542/2015). Darin wurde die Grundsatzentscheidung für die Weiterentwicklung des bestehenden Strommarktes 2.0. getroffen und die Einführung eines gesonderten Kapazitätsmarktes abgelehnt. Das Strommarktgesetz umfasst ein Maßnahmenbündel, mit dem die bestehenden Marktmechanismen gestärkt werden, eine stärkere Flexibilisierung des gesamten Stromsystems angereizt und der Strommarkt stärker in den europäischen Binnenmarkt integriert wird. Der künftige Strommarkt soll für Versorgungssicherheit bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien sorgen.

Kapazitäts- und Klimareserve

Teil des Gesetzespakets ist auch die neue Kapazitäts- und Klimareserve. Die neue geschaffene Kapazitätsreserve soll den Strommarkt zusätzlich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern. Dazu werden bis zu 4,4 Gigawatt Reservekraftwerke für Versorgungsengpässe bereitgehalten, die nicht am Strommarkt teilnehmen. Die Kapazitätsreserve wird in einer technologieneutralen Ausschreibung gemeinsam von den vier Übertragungsnetzbetreibern organisiert. Damit soll erreicht werden, dass der Wettbewerb am Strommarkt nicht verzerrt wird. Die Betreiber der Anlagen in der Kapazitätsreserve erhalten für die Vorhaltung eine Vergütung. Diese wird im Ausschreibungsverfahren ermittelt und bestimmt sich nach dem Zuschlagswert. Alle Gebote, die einen Zuschlag erhalten, bekommen die Vergütung des niedrigsten bezuschlagten Gebots.

Neben Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz werden auch Umwelt- und Klimaschutz zur Energiepolitik durch die sog. Klimareserve abgesichert. Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, wird mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes eine Sicherheitsbereitschaft eingerichtet, in die schrittweise ältere, emissionsintensive Braunkohlekraftwerke überführt werden. Braunkohlekraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt werden schrittweise ab dem Jahr 2016 aus dem Markt genommen und vorläufig stillgelegt. Für jeweils vier Jahre stehen sie als letzte Absicherung der Stromversorgung bereit. Danach werden sie endgültig stillgelegt. Sie können nicht in den Strommarkt zurückkehren. Dadurch sollen Kohlendioxidemissionen in der Größenordnung von 11 bis 12,5 Millionen Tonnen im Jahr 2020 zusätzlich eingespart werden. Für die Sicherheitsbereitschaft und für die Stilllegung einer Anlage erhalten die Betreiber eine Vergütung. Die Vergütungsregelung ist so ausgestaltet, dass die Betreiber nicht besser gestellt werden, als sie bei einem Weiterbetrieb im Strommarkt stünden. Konkret werden die entgangenen Strommarkterlöse während der vier Jahre Sicherheitsbereitschaft abzüglich der beim Strommarktbetrieb anfallenden Betriebskosten ersetzt.

Gesetz zur Digitalisierung

Der Entwurf für ein „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ setzt die Vorgaben des Koalitionsvertrages um, „Rahmenbedingungen für intelligente Netze zu schaffen“. Das Gesetz regelt den Rechtsrahmen für intelligente Messsysteme (im allgemeinen Sprachgebrauch „smart meter“ genannt). Die intelligenten Messsysteme legen einen wichtigen Grundstein für die sichere Digitalisierung der Energieversorgung. Der Entwurf schafft die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Stromsektors als Ergänzung der Elemente eines „Strommarktes 2.0“, wie z. B. Lastmanagement oder die sichere Systemintegration einer Vielzahl dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen. Smarte Technologien tragen dazu bei, die Stromversorgung flexibler, sicherer und effizienter zu machen.

Die Gesetzentwürfe sowie weitere Informationen sind im Einzelnen unter www.bmwi.de (Rubrik: Themen / Energie / Strommarkt der Zukunft / Strommarkt 2.0) abrufbar.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht ist das Gesetzespaket als wichtiger Schritt für die weitere Umsetzung der „10-Punkte-Energie-Agenda“ und damit zur Umsetzung der Energiewende zu sehen. Der starke Zubau erneuerbarer Energien erfordert nicht nur den Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur, sondern auch neue, intelligente Technologien, die Angebot und Nachfrage von Energie besser aufeinander abstimmen und den Energiefluss effizienter steuern sowie einen modernen und umweltfreundlichen Kraftwerkspark, der Versorgungssicherheit garantiert. Hierfür bedarf es langfristiger, sicherer Planungs- und Investitionsbedingungen, die vor allem die neuen, modernen und flexiblen Kraftwerke wieder rentabel werden lassen. Neben verlässlichen Finanzierungsbedingungen für den Bau klimafreundlicher und flexibler Kraftwerke sind innovative, dezentrale Lösungen, d. h. Technologien und Speicher, gefragt, die geeignet sind, Angebot und Nachfrage von Strom, Gas und Wärme besser aufeinander abzustimmen. Zudem müssen stärkere Anreize für die Steigerung der Energieeffizienz- und Einsparpotenziale, insbesondere im öffentlichen Gebäudebereich, aber auch durch Schaffung stärkerer Synergien mit dem Verkehrs- und Wärmebereich, geschaffen werden. Der Einsatz stromsparender Geräte und die Fortentwicklung technologischer Anwendungen, die den Stromverbrauch intelligent steuern (so „smart meter“) sind hierfür wichtige Instrumente.

Hierfür macht das Gesetzespaket einige wichtige Ansätze. Entscheidend ist jedoch zugleich, dass Kommunen, Verbraucher und Unternehmen durch die gesetzlichen Anforderungen nicht überfordert werden. Es bedarf verlässlicher und kostengünstiger Lösungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in dem Gesetzespaket müssen insgesamt noch stärker auf die kommunalen Belange und örtliche Infrastruktur angepasst werden.

Az.: 28.6.4.2-002/001

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