Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 415/2020 vom 05.06.2020

Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen

Im Rahmen der gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände begrüßt der Städte- und Gemeindebund NRW grundsätzlich die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen sowie die Grundlage für eine weitergehende Digitalisierung von Verwaltungsabläufen zu schaffen.

Klärungsbedürftig erscheint uns allerdings, ob der Ansatz, ein eigenes (gesondertes) Zugangsportal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen zu schaffen, sachgerecht ist. In jedem Fall sollte die Errichtung dieses Portals mit den sonstigen Maßnahmen von Land und Kommunen zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) eng verknüpft werden.

Soweit ausgeführt wird, dass damit keine nach den Vorgaben des Konnexitätsausführungsgesetzes (KonnexAG) NRW relevanten Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte erwartet werden, ist klarzustellen, dass wir diese Einschätzung nicht teilen. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die beabsichtigte Verpflichtung der Kommunen zur medienbruchfreien Anbindung an das künftige Wirtschafts-Service-Portal.NRW konnexitätsrelevant ist, weil insoweit besondere Anforderungen an die Aufgabenerfüllung normiert werden, die die künftige Aufgabenwahrnehmung im Sinne von § 1 Abs. 4 Konnex AG NRW besonders prägen werden. Die den Kommunen entstehenden finanziellen Mehrbelastungen müssten daher über Gebühren vollständig refinanziert werden.

NRW ist mit seinen Kommunen die bedeutendste Wirtschaftsregion in Deutschland und damit auch für internationale Unternehmensgründungsvorhaben von besonderer Bedeutung. Die Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW muss daher auch Gründungen aus dem Ausland ermöglichen und sich nicht nur auf Vorhaben in Deutschland konzentrieren.

Weiterhin haben sich die kommunalen Spitzenverbände für die Aufnahme einer Evaluationsklausel im Rahmen einer Berichtspflicht gegenüber dem Landtag Nordrhein-Westfalen ausgesprochen.

Mitgliedskommunen können die Stellungnahme im Mitgliederbereich unter Fachinformationen – Fachgebiete Recht, Personal, Organisation – E-Government abrufen.

Az.: 17.0.5.11.1- 001/003

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