Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 345/2019 vom 03.06.2019

Entwurf eines Klimaschutzgesetzes auf Bundesebene

Am 27.05.2019 hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze ohne vorherige Freigabe durch das Bundeskanzleramt den Entwurf des zwischen den Regierungsparteien umstrittenen Klimaschutzgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Zudem hat am 29. Mai 2019 das Klimakabinett darüber beraten, wie die Klimaziele zu erreichen sind und der Energieverbrauch gesenkt werden kann.

Im bisher vorliegenden Entwurf für ein Klimaschutzgesetz (KSG) ist insbesondere die Senkung der Emissionen um mindestens 55 Prozent bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Dazu soll den Bundesressorts die Verantwortung für Emissionsminderungen vorgegeben werden. Überschreitungen im jeweiligen Ressort sollen negative Folgen im Haushalt dieses Ressorts haben.

Im Übrigen spricht sich die SPD tendenziell für eine CO2-Steuer auf Treibhausgase aus, während die CDU nationale Alleingänge für falsch hält. Bundesinnenminister Seehofer befürwortet eine steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung als Beitrag zur CO2-Minderung und zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030.

Anmerkung

Der DStGB hat das Thema Klimaschutzgesetz und Maßnahmenpakete für das im Juni anstehende Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit den Umweltministern/innen von Bund und Länder angemeldet. Nach DStGB-Auffassung wird eine Erreichung der Klimaschutzziele nur mit den Kommunen und der Bürgerschaft gelingen. Insoweit greift der gegenwärtige Entwurf des Klimaschutzgesetzes viel zu kurz. Entscheidend ist ein umfassenderer Ansatz.

Dieser beinhaltet sowohl eine nachhaltige Verkehrswende und einen umfassenden Ausbau des ÖPNV sowie der Rad- und Fußwege als auch eine stärkere Förderung kommunaler Klimaschutzaktivitäten. Nötig sind aber auch eine Bewusstseins- und Verhaltensänderung der Bürger und damit von uns allen. Auch erfordern erfolgversprechende Maßnahmen zum Klimaschutz die Akzeptanz aller Akteure.

Dies bedingt die soziale Verträglichkeit der Klimaschutzmaßnahmen, aber auch die Schaffung wirtschaftlicher Perspektiven für Betroffene, etwa in den von der Schließung betroffenen Kohleregionen. Der DStGB fordert daher einen umfassenden „Masterplan Klimaschutz“, der alle Aspekte einbezieht.

Az.: 23.1.8-002/001 gr

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