Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 541/2016 vom 21.07.2016

Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze

Der Deutsche Bundestag hat am 07.07.2016 das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler (DigiNetzG) Hochgeschwindigkeitsnetze verabschiedet. Dieses sieht eine Reihe von Vereinfachungen des Glasfaserausbaus vor, aus denen Kostensenkungspotentiale bei der Schaffung einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur in Deutschland resultieren sollen. Die rechtliche Umsetzung erfolgt im Wesentlichen durch Ergänzungen und Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG). 

Kostenvorteile sollen insbesondere durch Mitnutzungsrechte und Mitverlegungspflichten erreicht werden. So soll etwa Infrastrukturbetreibern ein Rechtsanspruch auf Nutzung bestehender Strom- oder Abwassernetze zum Breitbandausbau eingeräumt werden. Auch sollen zukünftig beim Neubau von Mehrfamilienhäusern und größeren Wohneinheiten verpflichtend Leerrohre mitverlegt werden. Diese Verpflichtung besteht beim Bau von Einfamilienhäusern nicht. In Ausnahmefällen wird zur Erleichterung des Anschlusses abgelegener Siedlungseinheiten die oberirdische Verlegung von Glasfaserleitungen erlaubt, sofern das Landschaftsbild nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. 

Auch der Ausbau moderner Mobilfunknetze soll erleichtert werden. Mitnutzungsrechte der Mobilfunkbetreiber an Laternen oder Ampeln sollen den Ausbau sogenannter „smart cells“ — also engmaschiger Mobilfunknetze mit dem LTE- Nachfolger 5G — erleichtern. Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind die Schaffung von mehr Infrastrukturtransparenz durch erweiterte Offenlegungspflichten der Infrastrukturinhaber und eine Weiterentwicklung des Infrastrukturatlasses.  

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in einer Stellungnahme dem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt und alle gesetzlichen Regelungen bzw. Maßnahmen begrüßt, die dazu geeignet sind, signifikante Kosteneinsparungen beim Aufbau von digitalen Hochleistungsnetzen zu erzeugen. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl der Regelungen auf unbestimmten Rechtsbegriffen beruht, deren Auswirkungen in der kommunalen Praxis noch nicht abschließend einschätzbar sind und Auslegungsschwierigkeiten aufwerfen werden.

Das federführende Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur hat diese Bedenken aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe zu Umsetzungsfragen des DigiNetzG eingerichtet, in der neben Vertretern des Ministeriums, der Bundesnetzagentur, den Ländern und den Infrastrukturunternehmen auch die Hauptgeschäftsstelle des DStGB mitwirkt.
Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es ist zu erwarten, dass dieser sich noch einmal kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzt. 

Az.: 31.5-001/003

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