Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 499/1999 vom 05.08.1999

Gesetz zur Einführung des Euro-Bargeldes

Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 12.07.1999 den Entwurf eines "Gesetzes über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes" (Drittes Euro-Einführungsgesetz - Drittes EuroEG) gebilligt.

Der Gesetzentwurf knüpft an die am 22. Oktober 1998 zwischen den Verbänden der Kreditwirtschaft, des Handels und vergleichbarer Dienstleistungen, der Automatenwirtschaft sowie unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen und der Deutschen Bundesbank erzielte Einigung über die "Modifizierte Stichtagsregelung" zur Einführung von Euro-Banknoten und Euro- bzw. Cent-Münzen an.

Der Euro wird ab dem 1. Januar 2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. die DM verliert diesen Status (sog. "juristischer Big Bang"). Die Deutsche Bundesbank wird ab Jahresbeginn 2002 gemäß dem unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs (1 Euro = 1,95583 DM) DM-Bargeld kostenlos in Euro-Bargeld umtauschen.

DM-Bargeld kann bis zum 28. Februar 2002 bei Handel, Banken und an Automaten faktisch weiterverwendet werden. Damit wird der Umtausch von DM-Bargeld in Euro-Bargeld zeitlich entzerrt und ein fließender Übergang gewährleistet. Diese Regelung wird entsprechend der Erklärung zur "Modifizierten Stichtagsregelung" auch nach dem 28. Februar 2002 flexibel gehandhabt werden.

Nach den Vorschriften des EG-Vertrages und der dazu ergangenen europäischen Sekundärgesetzgebung werden vom 1. Januar 2002 an auf Euro lautende Banknoten und auf Euro und Cent lautende Münzen ausgegeben. Das vorgesehene Dritte EuroEG verkürzt den Zeitraum des vom europäischen Gesetzgeber fakultativ vorgesehenen Parallelumlaufs von nationaler und europäischer Währung für Deutschland von bis zu sechs Monaten auf Null. Ein paralleler Umlauf zweier gesetzlicher Zahlungsmittel und die damit verbundenen Belastungen von Wirtschaft und Verbrauchern werden so vermieden.

Der Gesetzentwurf enthält außerdem einen Entwurf für ein neues Münzgesetz und Regelungen für den strafrechtlichen Schutz von noch umlaufendem DM-Bargeld.

Der Gesetzentwurf kann auf der Internetseite (http://www.bundesfinanzministerium.de) des Bundesministeriums der Finanzen abgerufen werden.

Az.: IV-960-00/1

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