Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 721/1998 vom 20.12.1998

Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben den Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (BT-Drucksache 14/40) eingebracht.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im einzelnen folgende Maßnahmen vor:

- Erhöhung der Mineralölsteuer

-- auf Kraftstoffe um 6 Pfennige je Liter

-- auf Heizöl um 4 Pfennige je Liter

-- auf Gas um 0,32 Pfennige je Kilowattstunde

- Einführung einer Stromsteuer von 2 Pfennigen je Kilowattstunde

- Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für das Produzierende Gewerbe bei Strom in Höhe von 0,5 Pfennige je Kilowattstunde, bei Heizöl in Höhe von 1 Pfennig je Liter und bei Erdgas in Höhe 0,08 Pfennige je Kilowattstunde.

Die energieintensiven Unternehmen des Produzierenden Gewerbes werden von der Stromsteuer sowie von der Erhöhung der Steuer auf Heizöl und Gas ausgenommen. Die Bundesregierung will mit der Übernahme der EU - Präsidentschaft am 1. Januar 1999 entschieden darauf hinwirken, daß die Energiebesteuerung innerhalb der EU stärker harmonisiert wird. Dabei sollen die bisherigen Vorschläge der EU - Kommission ökologisch wirksamer ausgestaltet werden. Die Bundesregierung wird die Ratspräsidentschaft der EU für eine europäische Initiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin und Schiffsbrennstoffe auch auf internationaler Ebene nutzen.

Az.: IV/1 920-03

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