Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 179/1999 vom 20.03.1999

Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Der Bundestag hat am 03.03.1999 das "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" beschlossen. Der Bundestag hat dabei die zuvor vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungsvorschläge berücksichtigt. Eine vollständige Einbeziehung des ÖPNV in die Ausnahmeregelung ist nicht erfolgt. Lediglich für S-, U- und Straßenbahnen sowie Oberleitungsbusse und den Nahverkehr der Eisenbahn soll ein ermäßigter Stromsteuersatz angewendet werden. Die Belastungen für den ÖPNV im ländlichen Raum, wo ÖPNV-Leistungen über weite Strecken ausschließlich mit Bussen erbracht werden können, sind damit nicht aufgehoben. Es besteht somit die Gefahr, dass der ÖPNV im ländlichen Raum durch Fahrpreiserhöhungen unattraktiver wird.

Im einzelnen hat der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages folgende Änderungen vorgeschlagen:

1. Einführung eines ermäßigten Steuersatzes in Höhe von 20 v.H. des Regelsatzes auf Strom und Heizstoffe bei einem grundsätzlichen Selbstbehalt für das gesamte Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft unter Verzicht auf die Differenzierung hinsichtlich der Steuerbelastung zwischen energieintensiven und nicht energieintensiven Unternehmen.

2. Vergütungsanspruch für diejenigen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Belastung durch die Stromsteuer und/oder die Erhöhung der Steuersätze auf Heizstoffe die Entlastung durch die Senkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen erheblich übersteigt.

3. Ermäßigter Steuersatz von 1 Pf pro Kilowattstunde für Strom für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr (mit Ausnahme der betriebsinternen Werkverkehre und Bergbahnen) oder im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen.

4. Verlängerung der Steuerermäßigung von erd- oder flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2009 und Ausdehnung dieser Begünstigung auf Fahrzeuge des privaten Verkehrs (bisher nur Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs).

5. Befreiung von der gesamten Mineralölsteuer für die in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent eingesetzten Mineralöle, ausgenommen Anlagen, die nur Strom erzeugen und keine Wärmeauskopplung haben.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden - insbesondere in der Anhörung vor dem Finanzauschuß - für eine vollständige Befreiung des ÖPNV eingesetzt. Eine vollständige Befreiung ist notwendig, da die Entwicklung des ländlichen Raumes in hohem Maße abhängig ist von einem attraktiven ÖPNV-Angebot, das die Mobiliät der Bürger sichert.

Diesem Anliegen wurde mit den nunmehr erfolgten Änderungen des Entwurfes - insbesondere Nr. 3 - nur teilweise Rechnung getragen. Nach Ansicht der Geschäftsstelle gehen diese Änderungen nicht weit genug, da eine Ermäßigungsregelung für den Schienenbahnverkehr (U-Bahn, S-Bahn und Straßenbahn) und den Verkehr mit Oberleitungsbussen nur einen Teil der ÖPNV-Leistungen umfaßt. Zudem kommt die Ermäßigung weitgehend nicht dem ländlichen Raum zugute, da hier ÖPNV-Leistungen überwiegend mit Bussen erbracht werden. Die Mineralölsteueranhebung würde sich hier also in vollem Umfang niederschlagen!

Die finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderungen wie folgt beziffert:

Energieträger

Erhöhung des Steuersatzes

Steuermehreinnahmen 1999 (Mio. DM)

Strom

   
 
  • Regelsatz

+ 2 Pf/kWh

 
 
  • Nachtspeicherheizungen

+ 1 Pf/kWh

3.200

 
  • Produzierendes Gewerbe

+ 0,4 Pf/kWh

 

Kraftstoffe

+ 6 Pf/Liter

2.800

Heizöl

   
 
  • Regelsatz

+ 4 Pf/Liter

1.000

 
  • Produzierendes Gewerbe

+ 0,8 Pf/Liter

Erdgas

   
 
  • Regelsatz

+ 0,32 Pf/kWh

1.400

 
  • Produzierendes Gewerbe

+ 0,064 Pf/kWh

Summe

 

8.400

Die Mehreinnahmen kommen ausschließlich dem Bund zugute und werden für die 0,8 %ige Senkung der Beitragssätze für die Rentenversicherung eingesetzt.

Az.: IV-920-02

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