Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 100/2019 vom 25.02.2019

Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz NRW

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hatte die Mitgliedskommunen bereits mit Schnellbrief vom 16. Juli 2018 (lfd. Nr. 190/2018) über den Entwurf eines Gesetzes für einen qualitativen und sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz informiert.  Mit dem Gesetz soll die bereits aktuell laufende Übergangsfinanzierung für Tageseinrichtungen für ein weiteres Kindergartenjahr (2019/2020) mit einem Gesamtvolumen von rd. 450 Mio. Euro gesichert werden.

Die NRW-Landesregierung möchte damit einen nahtlosen Anschluss an die zusätzlichen Zuschüsse nach dem Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung (Überbrückungsgesetz) und nach dem „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ realisieren. Die Kindpauschalen sollen ein weiteres Jahr um 1,5 % zusätzlich auf 3 % erhöht werden.

Der Gesetzentwurf ist unter der Drucksachen-Nr.  17/3773 im Oktober 2018 in den Landtag NRW eingebracht worden. Der Landtag NRW hat am 20. Februar 2019 den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetz tritt am 01. August 2019 in Kraft.

Az.: 35.0.8.1-001/009

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