Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 507/1999 vom 05.08.1999

Gebührenlast der Schausteller

Der Deutsche Schaustellerbund e.V. hat in einem Schreiben an die Geschäftsstelle die zunehmende Belastung von Schaustellerunternehmen bei Volksfesten, Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Gebühren beklagt. Er sieht hierdurch auch den Fortbestand von attraktionsreichen Veranstaltungen gefährdet.

Der Ausschuß für Kultur, Schule und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich im Rahmen seiner 52. Sitzung am 18. Mai 1998 in Bad Zwischenahn mit der Problematik befaßt und nach intensiven Diskussionen mit den eingeladenen Vertretern des Deutschen Schaustellerbundes folgenden Beschluß gefaßt:

"1. Der Ausschuß für Schule, Sport und Kultur ist der Auffassung, daß traditionelle Volksfeste und Kirmesse ein wesentlicher Bestandteil der Kultur und des Brauchtums der Städte und Gemeinden sind. Sie stehen auf Dauer im öffentlichen Interesse und stellen daher eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bürger und das Gewerbe dar. Traditionelle Volksfeste und Kirmesse sind ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung in den Städten und Gemeinden. Sie stellen ebenso einen wichtigen Teil des Städtetourismus dar. Volksfeste bringen im Bereich der Imagewerbung und der Gewerbeförderung einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen für die Städte und Gemeinden.

2. Generell muß es aus Sicht des Ausschusses Anliegen der Städte und Gemeinden sein,

- unter Daseinsvorsorgegesichtspunkten angemessene Versorgungsstrukturen im Freizeit- und Volksfestbereich für die Bevölkerung in Stadt und Land sicherzustellen,

- eine Bedrohung der Dauerhaftigkeit der im öffentlichen Interesse liegenden Volksfeste und Volksfestplätze durch zu hohe Kostenbelastung über Steuern, Gebühren und Abgaben zu verhindern,

- für innerörtliche Flächen zur multilateralen Nutzung durch Volksfeste und andere Freizeitveranstaltungen Sorge zu tragen,

- für die dauerhafte städtebauliche Integration solcher Plätze und ihrer Einordnung in die Flächennutzungs- und Bebauungspläne zu sorgen.

3. Der Ausschuß für Schule, Sport und Kultur ist an einer einvernehmlichen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schaustellerbund interessiert, um Probleme (wie z. B. die der Gebühren im Zusammenhang mit der Durchführung von Volksfesten, das Zurverfügungstellen von Volksfestplätzen, Privatisierung von Volksfesten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen usw.) wenn möglich gemeinsam unter Beachtung der Grundsätze unter Punkt 1 zu lösen.

4. Der Ausschuß für Schule, Sport und Kultur wendet sich jedoch gegen jegliche Arten und Formen von Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen oder Erlasse) auf Landes- oder Bundesebene, die die freie Entscheidung der Kommunen über das Ob und Wie einer Veranstaltung eines Volksfestes als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe einschränken."

Az.: IV/2 447

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