Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 513/2018 vom 24.09.2018

NRW-Landtag beschließt Abitur nach neun Jahren

Die Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit in Nordrhein-Westfalen ist entschieden. Der Landtag hat das Gesetz zur Neuregelung der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) am 11.07.2018 verabschiedet. Damit steht nunmehr fest, dass alle Gymnasien in kommunaler Trägerschaft, die nicht aktiv auf einen Verbleib im bisherigen „G8“-Modus hinarbeiten, mit Beginn des kommenden Schuljahres 2019/2020 zum klassischen „G9“-Modell zurückkehren werden. Diejenige Schülerschaft, die aktuell die fünfte Klasse besucht, wird als erster Jahrgang im Schuljahr 2026/2027 wieder die Stufe 13 absolvieren.

Der Ausgleich der den kommunalen Selbstverwaltungsträgern entstehenden Mehrkosten soll im Rahmen eines eigenen Gesetzgebungsverfahrens geregelt werden. Aufgrund der Verfassungsrechtslage muss das Kostenausgleichsgesetz spätestens bis zum 01.08.2019 in Kraft treten.
Der – im Gesetzgebungsverfahren unverändert gebliebene – Regierungsentwurf zum 13. Schulrechtsänderungsgesetz vom 08.03.2018 ist im Volltext unter folgender Internetadresse abrufbar: https://is.gd/bksQjt.

Az.: 42.1.5-001/005

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