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StGB NRW-Mitteilung 592/2019 vom 14.11.2019

Fünfter Aktionstag gegen Hasspostings

Das Bundeskriminalamt und die Polizeibehörden der Länder sind am 6. November 2019 im Rahmen einer Veranstaltung verstärkt gegen Hasskriminalität vorgegangen. Wichtig dabei ist, dass jeder einen Beitrag leisten kann, indem konsequent Anzeige erstattet wird und entsprechende Beiträge im Internet den Betreibern gemeldet werden.

Die deutschen Polizeibehörden setzten am 6. November beim 5. Aktionstag gegen Hasskriminalität ein Zeichen und gingen konsequent und koordiniert in 9 Bundesländern gegen die Urheber von Hasspostings im Internet vor. Hass im Netz, also Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung sind keine Kavaliersdelikte – je nach Straftatbestand drohen bis zu 5 Jahre Haft.

Obwohl in der offiziellen Kriminalstatistik ein leichter Rückgang erkennbar ist (2017: 2458; 2018: 1962 Fälle), geht das BKA von einem großen Dunkelfeld aus, da viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt oder aber wegen Löschung nicht an die Sicherheitsbehörden gemeldet werden. Darüber hinaus finden viele Hasskommentare auch in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen statt, zu denen die Sicherheitsbehörden selten Zugang haben.

Anlässlich des 5. Aktionstages gegen Hasspostings weist das BKA darauf hin, dass nicht nur die Polizei entschlossen gegen Hasskriminalität im Netz vorgeht, sondern das jeder einzelne einen Beitrag leisten kann, indem:

  • Anzeige erstattet wird: Wer auf Hasspostings im Netz stößt oder selbst Opfer wird, sollte dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder solche Straftaten auch anonym anzeigen kann. Einen Überblick über diese Onlinewachen sind zu finden unter:

    www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Strafanzeigen/strafanzeigen_node.html oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de.

  • Hassposting gemeldet werden: Anbieter von sozialen Netzwerken sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen. Daher sollten Hasspostings gemeldet werden.


    Anmerkung des DStGB 

    Der Aktionstag zeigt, dass die Sicherheitsbehörden das Thema Hasskriminalität im Netz schon lange ernstnehmen. Notwendig ist aber vor allem auch, Ihnen die Mittel zu geben, die es braucht um konsequent Kenntnis von solchen Hassposts zu erlangen und die Urheber zu verfolgen. Nur so kann Strafverfolgung auch eine abschreckende Wirkung haben.

    Das Maßnahmepaket der Bundesregierung zeigt hier die richtigen Ansätze, um gerade die Gruppe der Kommunalpolitiker, die als Aushängeschild des Staates in ihren Städten- und Gemeinden betroffen sind, besser zu schützen. Gerade dann, wenn sich Politiker aufgrund der Beleidigungs- und Bedrohungslage dazu entschließen nicht mehr zu kandidieren, wird Hasskriminalität auch eine Gefährdung für die Demokratie. Daher gilt es gerade diejenigen strafrechtlich zu schützen, die sich für das Gemeinwesen in der täglichen Arbeit einsetzen. Quelle: DStGB Aktuell 4519 vom 08.11.2019

Az.: 15.0.15-002

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