Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 185/2021 vom 08.03.2021
Fünfte Verordnung zur Änderung der LandesplanungsgesetzDVO
Im Rahmen der geplanten Novellierung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) wird auch die Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz (LPlG DVO) einer Überprüfung unterzogen. Darüber hatten wir mit Schnellbrief Nr. 626/2020 vom 25. November 2020 bereits informiert.
Die zum Zwecke der Stärkung des Ehrenamtes geplanten Änderungen sind bereits vorab in Kraft getreten:
- In §§ 11 ff. sowie § 28 LPlG DVO wurde eine Angleichung der Aufwandsentschädigung der Regionalräte an die der Mitglieder der Landschaftsversammlung vollzogen. Dazu wird auf die Entschädigungsverordnung des Landes verwiesen.
- Es wurde eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die vorsitzenden Mitglieder der Kommissionen normiert.
Die hierzu erforderliche Fünfte Verordnung zur Änderung der LandesplanungsgesetzDVO wurde am 29. Januar 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt (Ausgabe 2021, Nr. 6, S. 35 bis 44) verkündet. Diese ist abrufbar unter
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19117&vd_back=N42&sg=0&menu=0
Die Änderungen traten am 1. Februar 2021 in Kraft.
Aktuell läuft das parlamentarische Verfahren zur Novellierung des LPlG. Mit dessen Inkrafttreten wird im Sommer 2021 gerechnet. In diesem Zusammenhang wird es zu einer erneuten Änderung der LPlG DVO kommen.
Az.: 20.0.3-001/003 mag