Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 770/2016 vom 03.11.2016

Freihandelsabkommen CETA zwischen EU und Kanada unterzeichnet

Am 30.10.2016 haben Spitzenvertreter der EU und Kanada das Freihandelsabkommen CETA unterschrieben und damit den Weg zur Ratifizierung im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten eingeleitet. Anlässlich der Unterzeichnung von CETA wurde ebenfalls die Zusatzvereinbarung „Joint Interpretative Instrument on the Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)“ unterzeichnet und liegt vorerst in englischer Sprache vor. Die Zusatzvereinbarung hat zwischen den Vertragsparteien bindenden Charakter. In Nummer 4 der Zusatzvereinbarung wird auf Öffentliche Dienstleistungen eingegangen:

„Public Services:
a) The European Union and its Member States and Canada affirm and recognise the right of governments, at all levels, to provide and support the provision of services that they consider public services including in areas such as public health and education, social services and housing and the collection, purification and distribution of water.

b) CETA does not prevent governments from defining and regulating the provision of these services in the public interest. CETA will not require governments to privatise any service nor prevent governments from expanding the range of services they supply to the public.

c) CETA will not prevent governments from providing public services previously supplied by private service suppliers or from bringing back under public control services that governments had chosen to privatise. CETA does not mean that contracting a public service to private providers makes it irreversibly part of the commercial sector”

Das Recht der Vertragsparteien Öffentliche Dienstleistungen anzubieten wird durch den Vertrag nicht berührt. Die Definition von öffentlichen Dienstleistungen verbleibt dabei auf der Ebene der einzelnen Staaten und wird durch den Vertrag nicht eingeschränkt. Es wird ferner klargestellt, dass der Vertrag keine Liberalisierungsverpflichtungen enthält und das Recht zur Rekommunalisierung unberührt bleibt.

In der deutschen Version der Anhänge zum Vertrag wurde auf Initiative der kommunalen Spitzenverbände ferner klargestellt, dass es sich bei public services um Dienstleistungen der Daseinsvorsorge handelt. (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10973-2016-ADD-14/de/pdf) Dies haben die kommunalen Spitzenverbände zusammen mit dem VKU stets gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gefordert. In früheren Versionen wurde public services noch mit „öffentliche Versorgungsleistungen“ übersetzt.

Auf Initiative Belgiens wird der Europäische Gerichtshof zudem ein Rechtsgutachten zu den vielfach kritisierten Investitionsschiedsverfahren erstellen. Vier belgische regionale Regierungen hatten angekündigt, dass sie CETA nicht ratifizieren werden, wenn die Regelungen zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Staaten in unveränderter Form im Vertrag bleiben.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission zum Vertragsabschluss findet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/germany/news/eu-und-kanada-unterzeichnen-handels-und-partnerschaftsabkommen_de .

Az.: 28.5-002/001 we

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