Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 268/2017 vom 11.04.2017

Fragebogen an die Kommunen zum Zensus 2021

IT.NRW hat sich zwischenzeitlich an die von den Kommunen benannten Ansprechpartner zum Zensus 2021 gewandt, um sie über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. So ist die nationale Rechtsgrundlage für die Vorbereitung des Zensus 2021, das Zensusvorbereitungsgesetz 2021, am 10.03.2017 in Kraft getreten. Dieses spezifiziert u.a. auch die verschiedenen Termine zu den einzelnen Datenlieferungen an IT.NRW: Eine erste Datenlieferung aus den Melderegistern der Städte und Gemeinden findet mit Stichtag 12. November 2017 statt. Die Übermittlung erfolgt innerhalb der auf den Stichtag folgenden vier Wochen.  

Darüber hinaus wird IT.NRW nach den Osterferien (Kalenderwoche 17) einen Link mit einem Fragebogen an alle Kommunen bzw. die kommunalen Ansprechpartner verschicken, mit der die Kommunen Auskunft über bestehende Verzeichnisse und Register auf kommunaler Ebene geben sollen. So kann IT.NRW die Ortskenntnisse der Kommunen nutzen, um gemeindespezifische Besonderheiten beachten zu können. Auf diese Weise möchte IT.NRW die Arbeitsbelastung für die Kommunen während der Durchführungsphase des Zensus 2021 reduzieren, was auch im Interesse der Städte und Gemeinden liegen sollte. 

Az.: 18.2.3-002/002

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