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StGB NRW-Mitteilung 148/2020 vom 18.02.2020

Förderung von örtlichen Kooperationen zur anonymen Spurensicherung (ASS) im Haushaltsjahr 2020

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) teilt mit, dass die Förderung der örtlichen/regionalen Kooperationen zur anonymen Spurensicherung (ASS) sich in den letzten Jahren erfolgreich etabliert hat und auch in 2020 fortgeführt werden soll. Das Förderprogramm verfolgt die Zielsetzung, vorhandene regionale ASS-Angebote in NRW zu stärken, den Ausbau von ASS-Angeboten in nicht versorgten Gebieten zu unterstützen und auf der Grundlage jährlich fortgeschriebener Fördergrundsätze zu einem landesweit nachhaltigen und standardisierten ASS-Verfahren beizutragen.  

Auf der Grundlage der „Grundsätze zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen zur ASS nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen im Haushaltsjahr 2020“ können nun Förderanträge gestellt werden. 

Die maximale Förderhöhe je ASS-Kooperation soll in der Regel 7.000 € nicht übersteigen. Bei Kooperationen, die sich auf mehr als einen Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt erstrecken, erhöht sich das Fördervolumen entsprechend. 

Weitere Informationen und die notwendigen Unterlagen zur Antragsstellung sind unter dem Link https://www.mhkbg.nrw/themen/gleichstellung/schutz-unterstuetzung/unterstuetzung-fuer-frauen/anonyme-spurensicherung abrufbar.

Az.: 12.0.7-001/002

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