Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 610/2018 vom 20.11.2018

Förderung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat zum Kinderschutz zwei neue Förderaufrufe veröffentlicht: Zum einen können Kinderschutzambulanzen einen Antrag auf Förderung der Personalkosten des medizinischen Personals stellen, soweit diese Kosten nicht anderweitig finanziert sind. Pro Kinderschutzambulanz kann hier für das Jahr 2019 ein Betrag von bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Nach Mitteilung des MAGS NRW bilden Kinderschutzambulanzen einen wichtigen Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind.

Zum anderen wird der Aufbau eines landesweiten Kompetenzzentrums „Kinderschutz im Gesundheitswesen“ gefördert. Das geplante Kompetenzzentrum soll die Akteure im Gesundheitswesen in Fragen der Diagnostik, Sicherung von Befunden, Handlungs- und Rechtssicherheit sowie Qualifizierung unterstützen und beraten. Die konkrete Fördersumme werde sich aus dem Leistungsangebot ergeben. Der Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2019 sieht insgesamt im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitshilfe für Maßnahmen des Kinderschutzes 2,5 Mio. Euro vor.

Eine Bewerbung für das Förderangebot der Kinderschutzambulanzen ist bis zum 30.11.2018 möglich, für das Kompetenzzentrum endet die Antragsfrist am 31.12.2018. Weitere Informationen zu den Förderaufrufen sowie zum Antragsverfahren finden sich auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter: https://www.mags.nrw/kinderschutz.

Az.: 38.0.13-001/002

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