Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 714/1998 vom 20.12.1998

Förderprogramm Raphael der Europäischen Kommission

Die Kommission gewährt Zuschüsse für Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes, die eine europäische Dimension aufweisen. Gemäß den Zielen des Raphael-Programms müssen die Projekte Merkmale des gemeinsamen kulturellen Erbes und grenzübergreifende Strömungen herausstellen, die zur Entstehung eines gemeinsamen kulturellen Erbes beigetragen haben. Folgende Maßnahmen werden gefördert:

1. Erhaltung, Schutz und Erschließung des europäischen Kulturerbes durch Zusammenarbeit auf europäischer Ebene

1999 bezieht sich die Aktion auf die beweglichen Kulturgüter. Es muß sich um Werke, Sammlungen oder zusammenhängende Gruppen beweglicher Kulturgüter handeln, die in mindestens drei teilnahmeberechtigten Staaten erhalten werden sollen. Die Projekte müssen 1999 beginnen und innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Der Gemeinschaftszuschuß für die Errichtung eines Kooperationsnetzes, die Vorbereitung eines gemeinsamen Projektes und die Projektdurchführung ist auf 250.000 ECU begrenzt.

2. Zusammenarbeit für den Austausch von Erfahrungen und die Entwicklung von Techniken zur Pflege des Kulturerbes

Mit dieser Aktion wird die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen gefördert, die auf dem Gebiet des beweglichen und unbeweglichen Kulturerbes tätig sind. Ziel ist es, Fachwissen zu bündeln und vorbildliche Methoden zu entwickeln sowie die Mobilität der Fachkräfte zu verbessern.

Die Gemeinschaftszuschüsse betragen je nach Aktionsbereich maximal zwischen 100.000 ECU und 150.000 ECU.

3. Erschließung des unbeweglichen Kulturerbes im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zu Kulturgütern, Teilhabe am Kulturerbe und Sensibilisierung der Bevölkerung für das Kulturerbe

Mit dieser Aktion soll dem Bürger der Zugang zum Kulturerbe erleichtert werden. Hierfür werden insbesondere der Einsatz fortgeschrittener Informations- und Kommunikationstechniken und -dienste gefördert. 1999 bezieht sich diese Aktion auf die unbeweglichen Kulturgüter. Der Gemeinschaftszuschuß ist je nach Projektbereich auf 50.000 bzw. 150.000 ECU begrenzt.

Allgemeine Kriterien:

Mit Ausnahme von Fachkräfteausbildungen müssen an allen Projekten Träger aus mindestens drei Mitgliedsstaaten teilnehmen. Bevorzugt wird allerdings die Beteiligung von Partnern aus mehr als 3 Mitgliedsstaaten. Besondere Aufmerksamkeit gilt Projekten, die durch die Herstellung von Verbindungen zwischen Hochschule und Wirtschaft günstige Rahmenbedingungen für bessere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Projekten, an denen junge Menschen mitwirken oder die dem Zugang von benachteiligten Bevölkerungsgruppen zum kulturellen Erbe verbessern.

Der Gemeinschaftszuschuß beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten des Projektes, wobei die für jede Aktion genannten Höchstbeträge gelten. Antragsfrist für das Programm ist der 26. März 1999. Antragsformulare sind unter folgender Adresse erhältlich:

Sabine Bornemann, Weberstr. 59 a, 53113 Bon, Tel.: 0228/2013527, Fax: 0228/2013529, e-mail: ccp @ kulturrat.de

Anträge sind dann in vierfacher Ausfertigung an folgende Adresse zu senden:

EU-Kommission, Herrn Ph. Cova, GD X C4, Büro L 102-3/2, Rue de la Loi, Wetstraat 20, B-1049 Brüssel.

Az.: I/1 05-17

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