Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 165/2008 vom 20.02.2008

Fördergrundsätze für Auslandsstipendien in Nordrhein-Westfalen

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle die Fördergrundsätze für Auslandsstipendien in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Diese können auch abgerufen werden auf der Internetseite www.kultur.nrw.de. Mit den Fördergrundsätzen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Künstlerinnen und Künstler in allen Kunstsparten durch individuelle Auslandsstipendien. Zugleich sollen damit die Städte und ihre Kultureinrichtungen nach Möglichkeit in ihrer internationalen Zusammenarbeit gefördert werden.

In Betracht kommenden Bewerbern wird empfohlen, vor der Einreichung eines Förderantrages mit der Gemeinde und den örtlichen Kultureinrichtungen des Wohnsitzes gemeinsam zu prüfen, ob mit dem geplanten Arbeitsaufenthalt im Ausland auch eine Aufnahme einer ausländischen Künstlerin oder Künstlers in der Gemeinde oder einer Kultureinrichtung des Wohnsitzes verbunden werden kann. Dadurch soll erreicht werden, dass ggf. vor Ort in Nordrhein-Westfalen vorhandene Möglichkeiten für die Aufnahme ausländischer Künstlerinnen und Künstler gegenseitig genutzt werden. Die Gegenseitigkeit müsse nicht gleichzeitig erfolgen und könne sich auch auf andere Kunstsparten beziehen.

Die Fördergrundsätze wurden nicht mit der Geschäftsstelle abgestimmt.

Az.: IV/2 401

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