Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 240/2021 vom 16.04.2021

Förderaufruf öffentliche Ladeinfrastruktur veröffentlicht

In einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen.

Ziel des Programms ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: Supermärkte, Hotels, Restaurants, kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder.

Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Sie basiert auf der neuen Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des BMVI. Die De-minimis-Förderung verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“).

Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten zum Beispiel die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, zum Beispiel Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.

Details zum Förderprogramm:

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort).
  • Gefördert wird der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort).
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 Prozent der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtende Ökostromabgabe
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:

www.bav.bund.de E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de / Telefon: 04941 602-555.

Für technische Fragen steht die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der Programmgesellschaft NOW GmbH per E-Mail zur Verfügung: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de

Az.: 33.0-003/002

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