Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 65/2021 vom 18.01.2021

Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur E-Mobilität

Ab sofort können Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität unterstützen, beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Das neue beschleunigte Auswahlverfahren soll eine schnelle Umsetzung der Projekte gewährleisten.

Was wird gefördert?

  • Der Aufruf betrifft Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Bereichen, die den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität unterstützen:
  • Entwicklung, Initiierung und Erprobung elektromobiler Nutzungs- bzw. Betriebskonzepte
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Systemen batterieelektrischer Fahrzeuge, die das Potenzial haben, einen erheblichen positiven Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität zu leisten,
  • Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien, die eine zeitnahe Umsetzung der Technologie ermöglichen und den laufenden Ladeinfrastrukturausbau unterstützen können (dies umfasst auch Sektorenkopplungstechnologien),
  • Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien zum Laden von Elektrofahrzeugen,
  • Entwicklung, technischen Umsetzung und Bewertung von Systemlösungen und Dienstleistungen im Kontext der Elektromobilität,
  • Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Güter-, Wirtschafts- und Sonderverkehre sowie maritimer bzw. anderer verkehrspolitisch relevanter Anwendungen.

Als zusätzlicher Schwerpunkt gelten Entwicklungs- und Technologievorhaben zur Unterstützung der bestehenden deutsch-chinesischen Kooperation des BMVI mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Forschung zu Sicherheits- und ökonomischen Aspekten der batterieelektrischen Mobilität und deren Schlüsselkomponenten basierend auf zum Beispiel Betriebsdaten, einschließlich der Betriebssicherheit der batterieelektrischen Mobilität, Test- und Bewertungstechnologien und -methoden.
  • Forschung zur Entwicklung von Strategien und Regularien für die Elektromobilität in großem Maßstab, einschließlich der Auswahl der Antriebstechnologie, des Betriebs, der Wartung und der Reparatur von Fahrzeugen sowie datengesteuerter Planung von Ladeinfrastrukturen und technischer Aspekte des Ladens und die Bereitstellung erneuerbarer Energien für Elektrofahrzeuge.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen. Auch bei Gebietskörperschaften kann nur zusätzliches Personal gefördert werden, welches für die Durchführung des Vorhabens benötigt wird.

Wie wird gefördert?

Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Soweit die Gewährung einer Zuwendung europäisches Beihilferecht berührt, muss die Bemessung der jeweiligen Förderquote die Regelung über Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation in Artikel 25 AGVO berücksichtigen. F&E-Vorhaben im Rahmen industrieller Forschung können danach mit bis zu 50 Prozent, F&E-Vorhaben im Rahmen experimenteller Entwicklung mit bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden. Die AGVO lässt jedoch für KMU sowie unter bestimmten Voraussetzungen bei einer tatsächlichen Zusammenarbeit mit Partnern eine höhere Beihilfeintensität zu, wenn das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann. Unter der Voraussetzung, dass die Zuwendung keine Beihilfe darstellt, können die Projekte von Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Organisationen mit Anteilfinanzierung bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Die durch ein Vorhaben verursachten zusätzlichen Ausgaben können bei Hochschulen vollfinanziert, bei Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Anteilfinanzierung bis zu 90 Prozent gefördert werden, sofern das Vorhaben ohne die Übernahme der hohen Finanzierung durch den Bund nicht durchgeführt werden könnte und damit die Erfüllung des Zuwendungszwecks in dem notwendigen Umfang nicht möglich wäre.

Weitere Informationen

Informationen zum Förderaufruf und Antragsverfahren beim Projektträger Jülich unter: www.ptj.de.

Ansprechpartner für inhaltliche Fragestellungen zum Förderprogramm, ist die: NOW GmbH unter 030/311 611 6-750 sowie E-Mail elektromobilitaet@now-gmbh.de.

Ansprechpartner für administrative und förderrechtliche Fragen zur Skizzeneinreichung, zum Beispiel zur Förderrichtlinie, zur Förderberechtigung, zu Förderquoten, zu möglichen Projektlaufzeiten usw. ist der Projektträger Jülich: Hotline zur Skizzeneinreichung: 030-20199 3166 sowie E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de.

Az.: 33.0-003/002

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