Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 519/2011 vom 10.11.2011

Finanzstatistischer Kontenrahmen

Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hatte mit Schreiben vom Januar 2007 (Az.: 2007 - 324.7111 -) den finanzstatistischen Kontenrahmen für die Meldung von Erträgen und Aufwendungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) sowie der Einzahlungen und Auszahlungen nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz mit den entsprechenden Zuordnungsvorschriften in der derzeit noch gültigen Fassung bekannt gegeben.

Seit der flächendeckenden Einführung des NKF zum Jahr 2009 hat sich aus den verschiedensten Gründen Überarbeitungsbedarf ergeben, dem mit der nunmehr vorliegenden Aktualisierung des Kontenrahmens Rechnung getragen werden soll. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Landesbetrieb IT.NRW die mit Beginn des Haushaltsjahrs 2012 in Kraft tretenden Änderungen bzw. Ergänzungen des Kontenrahmens bekannt gegeben.

Die aktualisierten Fassungen des Kontenrahmens und der Zuordnungsvorschriften stehen zur Einsichtnahme bzw. zum Download unter folgendem Link zur Verfügung:  www.it.nrw.de/statistik/s/erhebung/nkf/index.html. Die Änderungen ergeben sich aus einer Übersicht, die von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Gemeindehaushaltsrecht > Neues Kommunales Finanzmanagement abgerufen werden kann.

Die neu eingerichteten Konten sollten erstmals im Frühjahr 2012 für die Meldung zur Vierteljahresstatistik für das 1. Quartal 2012 zur Anwendung kommen.

Der Landesbetrieb IT.NRW hat auf eine Ergänzung des finanzstatistischen Produktrahmens hingewiesen: Die nach dem Sechsten Schulrechtsänderungsgesetz gegründeten Sekundarschulen sind der neu einzurichtenden Produktgruppe 216 zuzuordnen.

Falls noch Rückfragen zu dem Themenkomplex erforderlich sein sollten, wenden Sie sich bitte an Herrn Fleischmann (Tel. 0211 9449-3047) oder Frau Wittgen (Tel. 0211 9449-3045) vom Landesbetrieb IT.NRW.

Az.: IV/1 903-05

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