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StGB NRW-Mitteilung 499/2010 vom 02.11.2010

Finanzlage der gesetzlichen Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung hat nach Angaben des Statistischen Bundesamtes das 1. Halbjahr 2010 mit einem kassenmäßigen Finanzierungsdefizit von -3,0 Mrd. Euro abgeschlossen. Damit fiel das Defizit um 6,3 Mrd. Euro niedriger aus als im 1. Halbjahr 2009. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf das rückläufige Defizit der Bundesagentur für Arbeit zurückzuführen.

Die Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung beliefen sich im 1. Halbjahr 2010 auf insgesamt 252,4 Mrd. Euro. Sie stiegen damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um +5,7 Prozent. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben um +2,7 Prozent auf 255,0 Mrd. Euro. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Defizit von -2,6 Mrd. Euro. Die Abweichung zum ausgewiesenen Finanzierungsdefizit von -3,0 Mrd. Euro ergibt sich aus haushaltstechnischen Verrechnungen.

Der Finanzierungssaldo der wichtigsten Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung sieht für das 1. Halbjahr 2010 wie folgt aus:

  1. Die gesetzliche Pflegeversicherung verzeichnete im 1. Halbjahr 2010 ausgeglichene Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 10,6 Mrd Euro. Im 1. Halbjahr 2009 wies die gesetzliche Pflegeversicherung noch einen geringen Finanzierungsüberschuss von +0,4 Mrd. Euro auf. Die Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöhten sich im 1. Halbjahr 2010 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um +2,4 Prozent; die Ausgaben stiegen um +6,6 Prozent.
  2. Für die gesetzliche Krankenversicherung ergab sich im 1. Halbjahr 2010 - einschließlich haushaltstechnischer Verrechnungen - ein leichter Finanzierungsüberschuss von +0,3 Mrd. Euro; nach einem Finanzierungsüberschuss von +1,2 Mrd. Euro im 1. Halbjahr 2009. Die Einnahmen beliefen sich im 1. Halbjahr 2010 auf 88,5 Mrd. Euro (+3,3 Prozent). Der Anstieg resultierte maßgeblich aus einem höheren Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von insgesamt 7,9 Mrd. Euro. Der Zuwachs der Ausgaben fiel im gleichen Zeitraum mit +3,8 Prozent auf 87,7 Mrd. Euro höher aus als der Anstieg der Einnahmen.
  3. Die Bundesagentur für Arbeit weist für das 1. Halbjahr 2010 ein Finanzierungsdefizit von -1,7 Mrd. Euro auf. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2009 verringerte sich das Finanzierungsdefizit deutlich um 8,5 Mrd. Euro. Die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit lagen im 1. Halbjahr 2010 mit 20,7 Mrd. Euro deutlich über dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums (+61,8 Prozent bzw. +7,9 Mrd. Euro). Bedingt ist diese Entwicklung im Wesentlichen durch das vorzeitige Abrufen von Mitteln im Rahmen der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung in Höhe von bislang 7,0 Mrd. Euro. Darüber hinaus stiegen auch die Beitragseinnahmen um +10,5 Prozent auf 12,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben sanken im Vergleich zum 1. Halbjahr 2009 um -2,4 Prozent auf 22,4 Mrd. Euro.
  4. Die gesetzliche Rentenversicherung verzeichnete im 1. Halbjahr 2010 ein Finanzierungsdefizit von -1,8 Mrd. Euro. Im 1. Halbjahr 2009 war noch ein geringeres Finanzierungsdefizit von -0,8 Mrd. Euro ausgewiesen worden. Einem Einnahmenzuwachs gegenüber dem Vorjahr um +2,1 Prozent auf 121,8 Mrd. Euro stand ein Zuwachs der Ausgaben um +2,9 Prozent auf 123,6 Mrd. Euro gegenüber.

Wegen der starken unterjährigen Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben können anhand der Daten des 1. Halbjahres 2010 noch keine Rückschlüsse auf das Jahresergebnis gezogen werden.

Az.: III 806-3

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