Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 122/2016 vom 23.02.2016

Finanzierungsüberschuss von 19 Mrd. Euro 2015 bundesweit

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug der Finanzierungsüberschuss des Staates im Jahr 2015 nach aktualisierten Ergebnissen rund 19,4 Mrd. Euro. Absolut gesehen ist dies der höchste Überschuss, den der Staat seit der deutschen Wiedervereinigung erzielen konnte. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (3.025,9 Mrd. Euro) ergibt sich für den Staat eine sog. Maastrichtquote von + 0,6 Prozent. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, die die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den EU-Mitgliedstaaten bilden.

Der Finanzierungsüberschuss ergibt sich dabei aus der Differenz der Einnahmen (1.350,0 Mrd. Euro) und der Ausgaben (1.330,6 Mrd. Euro) des Staates. Den höchsten Überschuss im Jahr 2015 konnte der Bund mit 10,3 Mrd. Euro nach einem Überschuss von 8,6 Mrd. Euro im Vorjahr realisieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bislang nur ein geringer Teil (0,5 Mrd. Euro) der gesamten Einnahmen aus der Versteigerung der Frequenzblöcke „Mobiles Breitband“ (5,1 Mrd. Euro) im Jahr 2015 einnahmewirksam beim Bund gebucht wurde. Ein wesentlicher Teil dieser Einnahmen wird erst im Jahr 2017 (3,8 Mrd. Euro) und später einnahmewirksam.

Auch die Länder setzten ihren eingeschlagenen Konsolidierungsweg fort und erzielten im Jahr 2015 einen Überschuss von 0,4 Mrd. Euro, nachdem im Vorjahr noch ein Defizit in Höhe von 0,6 Mrd. Euro zu registrieren war. Die Gemeinden erwirtschafteten 2015 einen Finanzierungsüberschuss von 3,9 Mrd. Euro nach einem Defizit von rund 2,4 Mrd. Euro 2014. Absolut gesehen konnten sie ihre finanzielle Situation im Vergleich zu den anderen staatlichen Ebenen damit am stärksten verbessern.
Die vollständige Pressemitteilung Nr. 057 vom 23.02.2016 kann im Internet unter https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/02/PD16_057_813.html abgerufen werden.

Az.: 41.12.5

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