Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 93/2019 vom 29.01.2019

Finanzierungssaldo von Bund und Ländern 2018

Nach am 25.01.2019 veröffentlichten Berechnungen des Bundesministeriums der Finanzen haben die Länder im Jahr 2018 bis einschließlich Dezember einen Haushaltsüberschuss in Höhe von 15,7 Mrd. Euro erwirtschaftet. Dies sind 1,6 Mrd. Euro mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Zu berücksichtigen sind beim Finanzierungssaldo für 2018 zudem noch Sondereffekte (insb. HSH Nordbank). Ohne diese Effekte läge der Saldo bei 18,7 Mrd. Euro.

Bis auf Schleswig-Holstein und Hamburg (Sondereffekt HSH Nordbank) konnten alle Länder einen Überschuss erzielen. Während dieser in Bayern bei 4,2 Mrd. Euro und Baden-Württemberg bei 3 Mrd. Euro lag, waren es in Bremen 65,5 Mio. Euro und im Saarland 145,2 Mio. Euro. Der Bund hat mit 10,9 Mrd. Euro ebenfalls einen zweistellig positiven Finanzierungssaldo erzielt.

Zum Saldo der kommunalen Ebene gibt es noch keine Zahlen. Mit Blick auf die Entwicklung bis zum 3. Quartal 2018 ist bundesweit in der Summe ebenfalls mit einem deutlich positiven Saldo zu rechnen.

Am 30. Januar 2019 wird im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag über den Digitalpakt Schule beraten. Grundsätzlich hatte sich der Bund bereiterklärt, für diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe über fünf Jahre insgesamt 5 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. Mit den 5 Mrd. Euro würden nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf aus Sicht der Länder allerdings zu starke Eingriffe in den Föderalismus und die Bildungskompetenz der Länder einhergehen.

Nachdem der Bundestag dem Gesetzesentwurf bereits mehrheitlich zugestimmt hatte, werden angesichts des deutlichen Haushaltsüberschusses der Länder nun die Stimmen von Bundespolitikern lauter, wonach die Länder eigentlich ohnehin nicht auf die Mittel angewiesen wären. Die Finanzierung der Bildung ist aber eines der zentralen Themen für viele Jahre in unserem Land. Diese sollte über aktuelle Haushaltszahlen hinweg dauerhaft gemeinsam durch Bund, Länder und Gemeinden erfolgen können. Daher ist die für die Verwirklichung des „Digitalpaktes“ geplante Grundgesetzänderung der richtige Weg und sollte im Vermittlungsausschuss vereinbart werden.

Die vorläufige Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern für das Jahr 2018 ergibt 2018 ein Volumen von 11,5 Mrd. Euro. Die Länder mit den größten Haushaltsüberschüssen sind auch die größten Geberländer, Bayern 6,7 Mrd. Euro und Baden-Württemberg 3,1 Mrd. Euro.

Weitere Informationen können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des verbandlichen Internetangebotes unter Fachinformationen > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Länderfinanzausgleich abgerufen werden.

Az.: 41.12.1-001/002

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