Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 314/2017 vom 04.04.2017

Finanzierung der sozialen Baulandentwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen bei der Mobilisierung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau noch stärker unterstützen. Hierfür wurde nunmehr ein Vertrag zwischen der landeseigenen NRW.BANK und der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) unterzeichnet. Um mehr Flächen für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen, stehen damit ab sofort 20 Millionen Euro an zinsgünstigen Krediten für die „soziale Baulandentwicklung“ bereit.

Die Kommunen können nun die NRW.URBAN KE treuhänderisch mit dem Erwerb und der Entwicklung geeigneter Grundstücke für den Wohnungsbau beauftragen, wobei eine angemessene Quote an Sozialwohnungen vereinbart wird. Die NRW.BANK stellt dafür eine günstige Refinanzierung zur Verfügung. Sie gewährt der NRW.URBAN KE einen Kreditrahmen in Höhe von 20 Millionen Euro für eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren. Die Kreditsumme wird durch eine Bürgschaft des Bauministeriums abgesichert.

Da das Modell die Vorfinanzierung der Entwicklungskosten jenseits des kommunalen Haushalts ermöglicht, können auch Kommunen profitieren, die dringend benötigte Flächenentwicklungen aus eigener Kraft nicht vornehmen könnten. Das Programm gilt für ganz Nordrhein-Westfalen, Projekte in Kommunen mit besonderem Wohnungsbaubedarf werden vorrangig ausgewählt. Interessierte Kommunen können sich an die NRW.URBAN KE wenden. Weitere Informationen sind im Internet unter http://www.nrw-urban.de/urbane-raeume/baulandentwicklung-1/ verfügbar.

Az.: 20.1.4.7-018/001 os

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