Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 702/2017 vom 08.11.2017

Expertenwarnung im NRW-Landtag vor überstürzter Rückkehr zu Abitur G9

Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) brachte am 04.07.2017 einen Beschlussantrag mit dem Titel „Rückkehr zu G9 bis 2018 — Keine weiteren Unsicherheiten und Verzögerungen auf dem Rücken der Schulen“ (Drucksache 17/72) in den Landtag ein. Die Landesregierung soll danach dazu aufgefordert werden, alles Erforderliche zu unternehmen, damit die Gymnasien in Nordrhein-Westfalen bereits im Schuljahr 2018/2019 zur neunjährigen Gymnasialzeit zurückkehren können. Im Zuge dieses Prozesses sollen auch bereits die sechsten Klassen im Schuljahr 2018/2019 wieder zu „G9“ übergehen.

Am 08.11.2017 führte der Landtagsausschuss für Schule und Bildung eine Expertenanhörung durch, zu der auch Claus Hamacher als zuständiger Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes NRW geladen war. Die Experten sprachen sich gegen eine überstürzte Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit aus. Es bestünden durchgreifende Bedenken gegenüber einer Systemumstellung bereits mit Beginn des Schuljahres 2018/2019.

Eine derart schnelle Veränderung sei weder in schulorganisatorischer noch in schulfachlicher Hinsicht in der notwendigen Qualität leistbar. Der Umstellungsprozess wäre mit erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten und Unklarheiten beschwert und könne die betroffenen Schülerinnen und Schüler gerade solchen Belastungen aussetzen, die nach der Auffassung der Verfasser des in Rede stehenden Antrags mit der Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre verbunden gewesen seien.

Die Geschäftsstellen des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW hatten bereits im Vorfeld der Expertenanhörung am 30.10.2017 eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme (Stellungnahme 17/48) abgegeben. Der Vorlauf der Expertenanhörung war unter anderem Gegenstand der Berichterstattung der „Neuen Westfälischen“ vom 03.11.2017 gewesen.

Die gemeinsame schriftliche Stellungnahme des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW findet sich im Internet unter https://goo.gl/sLsU5P. Der Bericht der „Neuen Westfälischen“ vom 03.11.2017 findet sich im Internet unter https://goo.gl/41y1zA.

Az.: 42.1.5-001/005

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