Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 548/2011 vom 22.11.2011

Eventuell neue Schwellenwerte für EU-weite Vergaben

Anfang 2012 werden voraussichtlich neue EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgesetzt. Das ist  einem laufenden Beteiligungsverfahren der EU-Kommission zu entnehmen. Bei Erreichen oder Überschreiten der EU-Schwellenwerte muss ein öffentlicher Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden und unterfällt den Regeln des europäischen Vergaberechts. Den Schwellenwerten liegen sog. Sonderziehungsrechte zugrunde, und diese hängen vom Euro-Kurs ab. Daher macht sich dessen derzeitige Kursentwicklung auch bei den Schwellenwerten bemerkbar. Wie zu hören ist, werden die geltenden Schwellenwerte angehoben und könnten den Stand aus den Jahren 2003 bis 2006 erreichen.

Demnach könnten die möglichen Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen bei  5 Mio. € (bislang: 4,845 Mio. €) liegen, für öffentliche Aufträge über Lieferungen und Leistungen auf 200 000 €,- (bislang: 193 000,- €) steigen und für die Auftragsvergaben von Sektorenauftraggeber in den Sektoren Trinkwasser-, Energieversorgung und Verkehr bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen 400 000,- € (bislang 387 000,- €)  erreichen sowie schließlich für Aufträge von obersten oder oberen Bundesbehörden: auf 130 000,- € (bislang: 125 000,- €) klettern.

Az.: II/1 608-00

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