Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 722/2007 vom 28.10.2007

Evaluierungsbericht der Bundesregierung im Energiebereich

Der durch das neue Energiewirtschaftsgesetz im Jahre 2005 geschaffene Rechtsrahmen für die Regulierung der Energieversorgungsnetze ist „noch nicht zufriedenstellend“. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem Evaluierungsbericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz.

Trotz der Erfolge, die die neuen Rahmenbedingungen zeigten, bestünden „noch einige Defizite“. Als positiv hebt der Bericht hervor, dass die Verbraucherrechte „deutlich gestärkt“ und die Rahmenbedingungen für einen Lieferantenwechsel „weiter verbessert“ worden seien. Ein höherer Wettbewerb sei daher zu erwarten.

Insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Großhandel müsse der Wettbewerb noch intensiviert werden. Auch im Gassektor seien bislang bei der Förderung, beim Import und beim Vertrieb „noch ungenügende“ Wettbewerbsentwicklungen zu verzeichnen. Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Entflechtung von Leitungsnetz und Betrieb. Ziel sei es, mit einer Entflechtung und Regulierung sicherzustellen, dass „das Netz ein neutraler Markplatz ist und Investitionen im erforderlichen Umfang erfolgen“. Die Bundesregierung wolle daher den Wettbewerb intensivieren. Dazu zähle die Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Die Netzregulierung diene auch dem Ziel, die Netznutzer und Verbraucher „vor einem Ausbeutungsmissbrauch durch die Netzbetreiber“ zu schützen. Hinsichtlich der Übertragungsnetzbetreiber wird in dem Bericht das Modell des regionalen Transportnetzbetreibers (RTO) diskutiert, wodurch Transportnetze innerhalb eines Staatsgebietes gemeinsam betrieben werden. Der RTO ist damit eine Variante einer unabhängigeren Netzsteuerung. Umgesetzt wird er etwa, indem der Betrieb mehrerer Transportnetze - etwa durch vertragliche Vereinbarung - an eine unabhängige Betreibergesellschaft übertragen wird. Zum - nationale Grenzen überschreitenden - RTO gebe es positive Signale aus der Energiewirtschaft.

Der Bericht behandelt auch die Transparenz und die Zusammensetzung der Strom- und Gaspreise. Die bisherige Regulierung der Entgelte für den Netzzugang im Rahmen habe zu einem Sinken der Entgelte für Mittel- und Niederspannungskunden geführt. Die im Laufe der Genehmigungsrunde vorgenommenen Kürzungen der beantragten Kosten zeigten, dass die beantragten Entgelte vielfach nicht am gesetzlichen Maßstab der Kosten einer Betriebsführung eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers ausgerichtet gewesen seien. Zur Entwicklung der Strompreise kommt der Bericht unter anderem zu dem Ergebnis, dass der auf den Wettbewerb entfallene Anteil des Strompreises im Bereich der Niederspannungskunden gestiegen, der Gesamtpreis des gelieferten Stroms allerdings leicht gesunken ist.

Dem Bericht zufolge befürwortet die Bundesregierung eine „unverzügliche und vollständige Öffnung des Zähl- und Messwesens“ für den Wettbewerb. Dadurch könnten technische Innovationen in diesen Bereichen gefördert werden, die dem Endverbraucher zugute kämen. Auch solle die Transparenz der Strom- und Gasrechnung durch einen neuen Paragrafen im Energiewirtschaftsgesetz verbessert werden. Zudem will die Bundesregierung die Nachteile beseitigen, die mit den getrennten Regelzonen verbunden sind. Dabei sollen auch alle Optionen für „eine gemeinsame Regelzone“ entwickelt werden, heißt es in dem Bericht weiter. Deutschland ist derzeit in vier Regelzonen unterteilt, die den Eigentumsgrenzen der Übertragungsnetze von Eon, RWE, EnBW und Vattenfall entsprechen.

Der Bericht ist die Bundestags-Drucksache 16/6532 und ist im Internet unter
dip.bundestag.de/btd/16/065/1606532.pdf abrufbar.

Az.: IV/3 811-00/3

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