Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 554/2019 vom 27.09.2019

Gesetz zur besseren Versorgung ausländischer Kinder evaluieren

Die Bundesregierung ist in der Pflicht, das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher zu evaluieren und im Deutschen Bundestag zum 31.12.2020 über die Evaluationsergebnisse zu berichten.

In die Evaluation sollen neben der bisherigen Berichterstattung der Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen auch die Erfahrungen der jungen Menschen selbst einfließen, die diese mit den gesetzlichen Bestimmungen und deren Umsetzung gemacht haben.

Das Deutsche Zentrum für Integration und Migration (DeZIM) wird diese Erhebungen in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen anhand leitfadengestützter Interviews mit ca. 60 jungen Menschen und einer standardisierten Erhebung bei bis zu 1000 jungen Menschen durchführen. Die Studienteilnehmenden sollen mindestens 16 Jahre alt sein und nach Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher – also ab November 2015 – nach Deutschland eingereist sein.

Um die jungen Menschen für die standardisierte Erhebung mit bis zu 1000 Jugendlichen zu erreichen, bedarf das DeZIM Zugänge zu den Einrichtungen, in denen UMA`s leben. Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW bittet die Jugendämter im Mitgliedsbereich, die Befragung zu unterstützen.

Az.: 35.0.1-004/001

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