Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 181/2018 vom 26.01.2018

European Energy Award für elf NRW-Kommunen

Zehn nordrhein-westfälische Kommunen und eine Kreisverwaltung wurden am 23. Januar im Rahmen des 1. Bochumer Klimaforums mit dem European Energy Award (EEA) ausgezeichnet. Die Stadt Bochum erhielt den Award als einziger Preisträger in Gold. Auf der Auszeichnungsveranstaltung lobte deshalb auch NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart die Kommunen und Kreise in NRW: „Die Bedeutung der Städte und Kreisverwaltungen als Motor struktureller Veränderungen ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die erfolgreiche Beteiligung am European Energy Award zeigt, wie viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Energieeffizienz steigern und Erneuerbare Energien ausbauen und so ihren Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Beispiel geben.“

Die EnergieAgentur.NRW betreut in NRW im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums das Zertifizierungsverfahren European Energy Award, das nach erfolgreichem Abschluss für die jeweiligen Verwaltungen mit dem gleichnamigen Award enden kann. Den European Energy Award erhält eine Kommune, wenn sie mindestens 50 Prozent der Maßnahmen umsetzt, die seit Beginn des Prozesses von akkreditierten EEA-Beratern vorgeschlagen wurden. Mit dem EEA in Gold für 75 Prozent umgesetzte Maßnahmen wurde in diesem Jahr die Gastgeber-Stadt Bochum ausgezeichnet. Weitere European Energy Awards gingen nach Bad Berleburg, Duisburg, Everswinkel, Gelsenkirchen, Hamm, Ibbenbüren, Lippstadt, Moers, Oberhausen und  in den Kreis Soest.

Ausführliche Portraits zu den Gewinnern können auf der Internetseite der EnergieAgentur.NRW unter ff. Adresse heruntergeladen werden: http://www.energieagentur.nrw/energieeffizienz/kommunale-energieeffizienz/minister_pinkwart_verleiht_european_energy_award . Der European Energy Award ist ein Prozess, das mit der Erstellung eines europaweit anerkannten Zertifikats für die kommunalen Aktivitäten rund um Klimaschutz und Energieeffizienz endet. Einmal auditiert müssen die Kommunen die Leistungen aber in regelmäßigen Abständen bestätigen. In Nordrhein-Westfalen stellen sich 104 Kommunen und Kreise diesem Verfahren.

Az.: 23.1.7-001 gr

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