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StGB NRW-Mitteilung 107/2016 vom 24.02.2016

Europäischer Rat zum Thema Migration

Bei der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel am 18./19. Februar 2016 wurden gemeinsame Schlussfolgerungen zum Thema Migration angenommen. Diese finden sich im StGB NRW-Intranet-Angebot unter Fachinformation und Service/Europa/Tagung des Europäischen Rates — Schlussfolgerungen zur Migration (Zugriff für StGB NRW-Mitgliedskommunen). Große Entscheidungen sind von dem Ratsgipfeltreffen weder erwartet, noch getroffen worden. Die Debatte wurde zudem nicht zuletzt dadurch mitbestimmt, dass mehrere EU-Staaten und Balkan-Staaten offenkundig dabei sind, Maßnahmen zur Sicherung ihrer Grenzen zu treffen, zugleich aber auch dabei einen Flüchtlingstransport von dort Richtung Deutschland durchzuführen. Damit wird sich weiter die Frage stellen, ob eine deutliche Reduzierung der Flüchtlingszahlen nach Deutschland durch europäische oder nationale Maßnahmen zu erreichen sein wird. 

Zentral in den Ratsschlussfolgerungen ist, dass die vollständige und rasche Umsetzung des Aktionsplans EU-Türkei das vorrangige Ziel der EU bleibt, um die Migrationsströme einzudämmen und gegen die Menschenhändler- und Schleusernetze vorzugehen. Bislang sind die Ergebnisse dieses Aktionsplans hinter den Erwartungen zurückgeblieben. In zwei Wochen soll Anfang März ein Sondergipfel von EU und Türkei dazu stattfinden. 

Zudem konnten sich die EU-Staats- und Regierungschef darauf verständigen, dass die Regelungen der Dublin-Verordnung und des Schengen-Abkommens (wieder) vollständig angewendet werden sollten. Einen Umsetzungspfad dahin vermisst man allerdings in den Rats-Schlussfolgerungen ebenso wie eine Aussage dazu, welche Konsequenzen die anhaltende und zukünftige Missachtung der Regelungen von „Dublin“ und „Schengen“ hat oder haben könnte. Aus den Schlussfolgerungen des aktuellen Ratsgipfels zum Thema Migration ist folgendes hervorzuheben: 

  1. Als Reaktion auf die Migrationskrise, mit der die EU konfrontiert ist, haben die Staats- und Regierungschefs das Ziel betont, dass die Migrationsströme rasch eingedämmt, die EU-Außengrenzen geschützt, die illegale Migration verringert und die Integrität des Schengen-Raums gewahrt wird.
     
  2. „Die anhaltenden und nicht nachlassenden irregulären Migrationsströme entlang der Westbalkanroute geben nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis und erfordern ein weiteres konzertiertes Handeln sowie ein Ende der "Politik des Durchwinkens" und der unkoordinierten Maßnahmen entlang der Route, wobei den humanitären Auswirkungen für die betroffenen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist. Wichtig ist ebenfalls, mögliche Entwicklungen auf alternativen Routen aufmerksam zu verfolgen, um rasch und konzertiert reagieren zu können.“ so die Staats- und Regierungschefs wörtlich.
    In diesem Zusammenhang wurde der Appell formuliert, die Regelungen der Dublin- Verordnung anzuwenden mit der Folge, dass Flüchtlinge zurückgewiesen werden könnten, wenn sie zuvor in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag hätten stellen können. Damit würde theoretisch das Flüchtlingsproblem in die Staaten an den Außengrenzen der EU verlagert. Praktisch wird Dublin allerdings seit Monaten nicht mehr angewendet.
     
  3. In diesem Kontext wird die Schlussfolgerung gezogen, dass es wichtig sei, einen normal funktionierenden Schengen-Raum in konzertierter Weise wiederherzustellen, wobei diejenigen Mitgliedstaaten, die sich in einer schwierigen Lage befinden, uneingeschränkte Unterstützung erhalten sollen. Die EU müsse wieder dahin zurückkehren, dass alle Mitglieder des Schengen-Raums den Schengener Grenzkodex vollständig anwenden und Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen oder keinen Asylantrag gestellt haben, obwohl sie die Möglichkeit dazu hatten, an den Außengrenzen die Einreise verweigern, wobei den Besonderheiten der Seegrenzen Rechnung zu tragen ist, auch durch Umsetzung der EU-Türkei-Agenda.

Az.: 16.0.1

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