Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 711/2014 vom 04.11.2014

Europäischer Rat zum Klima- und Energierahmen bis 2030

Am 24.10.2014 hat der Europäische Rat in Brüssel nach mehrmonatigen Verhandlungen folgende Ziele bis 2030 beschlossen: Mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgasemissionen, mindestens 27 Prozent mehr Energieeffizienz sowie mindestens 27 Prozent Steigerung des Anteils von erneuerbaren Energien (jeweils im Vergleich zum Jahr 1990). Dies bleibt hinter den ursprünglichen Erwartungen Deutschlands zurück.

Nach Verlautbarungen von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundesenergieminister Gabriel sind die Beschlüsse dennoch eine richtige Weichenstellung. Dadurch, dass es sich um Mindestziele handelt, bleiben Spielräume um nachzubessern und ambitioniertere Vorgaben im Rahmen der Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen Ende Dezember in Lima/Peru sowie in Paris im Jahr 2015 zu erreichen. Auch die Ziele vom neuen Kommissionspräsident Juncker, der am 01.11.14 die Arbeit aufnimmt, sind ambitionierter.

Der Rat der Umweltminister auf Europäischer Ebene erhält nunmehr Gelegenheit, den beschlossenen Rahmen mit konkreten Gesetzesvorhaben zu füllen. Für wesentliche Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen ist eine zügige Reform des Emissionshandels vor dem Jahr 2021 notwendig. Aus Sicht des BMUB sollte eine Marktstabilitätsreserve schon 2017 eingeführt werden und auch die Überführung der Backloading-Mengen in diese Reserve nicht erst 2021 erfolgen. Für den Erfolg des Klimaschutzes ist es wichtig, dass der Ausstoß von CO2 schnellstmöglich so teuer wird, dass er die Investitionen in die richtige Richtung lenkt.

Aus kommunaler Sicht ist es zwar bedauerlich, dass die von der Bundesregierung bevorzugte Zieltrias 40-30-30 Prozent weniger Treibhausgasemissionen, Steigerung der Energieeffizienz sowie Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durchsetzbar war. Dennoch kann der Beschluss als notwendiger Kompromiss zugunsten des Ziels der Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf europäischer Ebene angesehen werden. Europa sollte seine Vorreiterrolle jedoch nicht aus den Augen verlieren. Dies würde nämlich die vielfältigen Anstrengungen vor Ort in den Städten und Gemeinden hin zu einer klimagerechten und energieeffizienten Kommune konterkarieren.

Az.: II gr-ko

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