Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 793/2020 vom 22.12.2020

Europäischer Rat einigt sich auf 55 Prozent-Klimaziel für 2030

Nach Einigungen zum Finanzrahmen und zum Wiederaufbaufonds haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel am 11.12.2020 in Brüssel nun auch auf ein neues ambitionierteres Klimaziel festgelegt. Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Umweltorganisationen hatten auf einen noch höheren Wert gedrängt, bisher war eine Absenkung um 40 Prozent das Ziel.

55 Prozent CO2-Einsparung bis zum Jahre 2030

Das Ziel des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel war es, eine einstimmige Entscheidung der Staats- und Regierungschefs zu einem ambitionierten EU-Klimaziel für das Jahr 2030 zu erreichen. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, das Klimaziel auf mindestens 55 Prozent CO2-Einsparung im Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 anzuheben. Nach mehrstündigen Verhandlungen konnte sich der Europäische Rat nun auf dieses Ziel einigen.

Bedeutung der Einigung

Allein schon, dass sich die Europäische Union auf eine Zielerreichung von „mindestens 55 Prozent“ für die Senkung der Emissionen bis zum Jahr 2030 geeinigt hat, ist eine Erfolgsmeldung. Damit muss die Europäische Gemeinschaft in den nächsten zehn Jahren weitere 30 Prozent ihrer EU-Treibhausgase einsparen. In den zurückliegenden drei Jahrzehnten wurden die Immissionen „nur“ um ein Viertel gesenkt. Diese Senkung beruhte auch darauf, dass viele alte Kohlekraftwerke und CO2-intensive Industrieanlagen in den ehemaligen Ostblockstaaten wegfielen.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Ohne Zweifel muss die Einigung der EU auf eine Reduzierung der Emissionen um „mindestens 55 Prozent“ gerade in diesen Zeiten als Erfolg gewertet werden. Dennoch geht es jetzt ans „Eingemachte“. Noch vor wenigen Wochen hat die EU-Kommission eingeräumt, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen für ein Minus bei den Emissionen bis zum Jahr 2030 von allenfalls 45 Prozent reichen.

Darüber hinaus dürfte es im Hinblick auf die 55-Prozent-Marke noch Streit mit dem EU-Parlament geben, dass sich für eine Senkung von 60 Prozent ausgesprochen hatte. Auch gibt es ein durchaus umstrittenes Instrument der Lastenverteilung. Sie bedeutet, dass wirtschaftsstarke Staaten wie Deutschland zum Reduktionsziel der Gemeinschaft mehr beitragen sollen als andere Länder, die sich schwertun, ihren Anteil zu schaffen. Hierzu zählen gerade Staaten wie Polen oder Tschechien, deren Energieversorgung noch zu einem großen Teil auf Kohle baut.

Um diese Staaten aber zur Zustimmung zu bewegen, hat die Union einen „Fonds für den gerechten Übergang“ mit immerhin 17,5 Milliarden Euro aufgelegt, die ausschließlich für die Länder gedacht sind, die beim Umbau ihrer Wirtschaft großen Finanzierungsbedarf haben.

Falls diese Summe nicht ausreicht, gibt es den „Modernisierungsfonds“. Anders ausgedrückt: Die starken Länder müssen nicht nur einen höheren Anteil am CO2-Abbau schultern, sondern ggf. auch die Fonds für die anderen Länder ausgleichen.

Im Ergebnis steht bei allem Erfolg fest, dass die Arbeit zur Erreichung der Reduktionsziele jetzt beginnt und den Mitgliedstaaten noch viele Prüfungen bevorstehen, um ihre jetzt erzielte Einigung umzusetzen.

 

Az.: 23.1.12-003/001 gr

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