Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 378/2019 vom 17.07.2019

Europäische Kommission überprüft System des Beihilferechts

Die EU-Kommission nimmt derzeit einen „Fitness Check“ ihrer Regelungen zum Beihilferecht vor. In diesem Zusammenhang er-folgt eine öffentliche Konsultation. Hierzu wird ein Fragenkatalog zu den jeweiligen Beihilfegebieten vorgelegt. Ziel der Konsultation ist es, die Auswirkungen der Modernisierung des Beihilferechts aus dem Jahr 2012 zu überprüfen und die praktischen Auswirkungen zu bewerten.

Zu Beginn des Jahres 2019 kündigte die Europäische Kommission Ihre Absicht an, die Gültigkeit von sieben Vorschriften für staatliche Beihilfen um einen Zeitraum von zwei Jahren zu verlängern (hierzu s. Mitteilung Nr. 92/2019). Ferner soll eine umfassende Konsultation zwecks Bewertung („Fitness-Check“) der Regelungen aus dem Jahr 2012 vorgenommen werden. Ziel der Konsultationen ist es, Meinungen der Interessenträger zur Anwendung der geltenden Beihilfe-Regelungen zu sammeln.

Damit soll geprüft werden, ob die Vorschriften noch zweckmäßig sind. Die Verlängerung der aktuellen Vorschriften wird unter anderem damit begründet, dass es bislang zu wenig praktische Erfahrungen gibt und ausreichend Zeit für die Evaluierung der Rückmeldungen geschaffen wird. Neben der Überarbeitung der ETS-Leitlinien sollen die Regelungen zu Rückforderungsansprüchen sowie die AGVO im Rahmen des nächsten EU-Budgets überarbeitet werden.

Gegenstand der Konsultation sind unter anderem die SAM-Regeln, also die Leitlinien (Regionalbeihilfen; Risikofinanzierungen; Umweltschutz- und Energiebeihilfen; Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen; Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interesse, Flughäfen und Fluglinien; Forschung, Entwicklung & Innovation) und die Verordnungen (AGVO; (generelle) De-minimis-Verordnung). Weiter werden die Leitlinien für Beihilfen an Eisenbahnunternehmen und die Mitteilung zur kurzfristigen Exportkreditversicherung überprüft.

Adressat der Konsultation sind grundsätzlich alle Personen und Stellen, die von einer bestehenden oder vorgeschlagenen Rechtsvorschrift oder Strategie betroffen sein könnten. Also auch alle Kommunen sowie deren kommunale Unternehmen.

Das Beihilferecht ist für die kommunale Seite in vielerlei Hinsicht relevant. Auch wenn die Europäische Kommission in den vergangenen Jahren den Fokus verstärkt auf die großen und EU-weiten Fälle gelegt hat, heißt dies nicht, dass auf kommunaler Seite keine Beachtung der Vorschriften mehr erforderlich ist. Die EU-Kommission geht mit dem Fitness-Check den richtigen Weg. Denn es wird der direkte Kontakt mit den betroffenen Stellen gesucht. Dieses Verfahren schafft Transparenz.

Es erlaubt betroffenen Städten und Gemeinden, ihre Schwierigkeiten mit dem bisherigen Beihilferecht aus der Praxis direkt und unverfälscht vorzutragen. Ob die punktuelle Rückmeldung von Problemen zur Verbesserung beitragen wird, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter http://ec.europa.eu/competition/state_aid/modernisation/fitness_check_en.html .

Az.: 28.2-001/001 we

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