Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 788/2006 vom 09.11.2006

Europäische Kommission genehmigt NRW-Fördergebiete

Die Europäische Kommission hat am 08.11.2006 die Regionalfördergebiete für den Zeitraum 2007 bis 2013 genehmigt. Danach wird NRW rd. 30 % der westdeutschen Fördergebietskulisse der sog. Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) erhalten. Wesentliche Ziele des GA-Programms sind die Förderung von Investitionen von Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen, und Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur. In Ausnahmefällen können auch Großunternehmen Zuschüsse für Neuansiedlungen erhalten.

Künftige GA-Fördergebiete sind danach in Nordrhein-Westfalen:
• die kreisfreien Städte: Bottrop, Dortmund, Duisburg (mit Ausnahme einiger Stadtteile), Gelsenkirchen, Herne
• im Kreis Recklinghausen: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl und Waltrop
• im Kreis Unna: Bergkamen, Bönen, Lünen, Schwerte, Unna und Werne.

Gestaffelt nach Unternehmensgröße können hier Investitionszuschüsse zwischen 15 und 35 % aus Mitteln der GA gewährt werden. Unabhängig davon stehen auch Mittel aus dem NRW-EU-Ziel-2-Programm 2007 bis 2013 für Projekte aus den Bereichen Forschung, Innovation, Technologie, Qualifizierung und Infrastruktur zur Verfügung.

Der Bundeswirtschaftsminister und die Wirtschaftsminister und –senatoren der Länder haben sich darüber hinaus darauf verständigt, etwa in dem Umfang wie die EU die westdeutschen Fördergebiete gekürzt hat, sog. „D-Fördergebiete“ abzugrenzen. Aus Mitteln der GA können hier Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen bis zur Höhe von 15 % sowie Infrastrukturprojekte gefördert werden. Es handelt sich um:
• die kreisfreien Städte Hagen, Hamm und Mönchengladbach
• im Kreis Recklinghausen: Gladbeck, Haltern a.See, Oer-Erkenschwick und Recklinghausen
• im Kreis Unna: Fröndenberg, Holzwickede, Kamen und Selm
• im Kreis Heinsberg: Geilenkirchen, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wassenberg und Wegbert sowie
• den Kreis Höxter und den Kreis Lippe (ausgenommen Bad Salzuflen, Leopoldshöhe und Oerlinghausen.

Az.: III 450 - 42

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