Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 538/2008 vom 28.07.2008

Europäische Charta der Verkehrssicherheit

Bis 2010 möchte die Europäische Union die Anzahl der Verkehrstoten um 50 % reduzieren. Vor diesem Hintergrund wurde die europäische Charta für Straßenverkehrssicherheit geschaffen. Städte und Gemeinden, die die Charta unterzeichnen, sind Teil eines europaweiten Netzwerkes und Erfahrungsaustausches.

Die Charta besteht aus drei Teilen: Ziel, Grundsätze und Selbstverpflichtung. Die Unterzeichner verpflichten sich, die Maßnahmen in ihrem Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich tatkräftig umzusetzen, um Fortschritte bei der Straßenverkehrssicherheit zu beschleunigen. Sie verpflichten sich insbesondere, nach Maßgabe ihrer Verantwortung und spezifischen Situationen selbst festgelegte Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen.

Nähere Informationen zur europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit sind erhältlich unter der Internetadresse: www.erscharter.eu. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Philosophie „Vision Zero“ hinweisen. Es handelt sich dabei um eine Verkehrssicherheitsphilosophie, die davon ausgeht, dass Verkehrsunfälle nur dann vermieden werden können, wenn die Beteiligten einerseits konsequent risikovermeidend handeln, andererseits aber auch auf eine risikovermeidende Infrastruktur zurückgreifen können. Nähere Informationen zur Vision Zero sind erhältlich beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat unter der Internetadresse: www.dvr.de.

Az.: III 151-40

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