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StGB NRW-Mitteilung 775/2016 vom 14.11.2016

EuGH zu Ausleihen von eBooks durch Bibliotheken

Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßt in einer Pressemitteilung vom 10.11.2016 die Vorabentscheidung des EuGH im Fall C 174/15 (Vereniging Openbare Bibliotheken v Stichting Leenrecht) vom 10.11.2016. Danach dürfen die EU-Mitgliedstaaten Bibliotheken erlauben, E-Books zu verleihen. Demzufolge ist die europäische Vermiet- und Verleihrechts-Richtlinie aus dem Jahr 2006 (2006/115/EG) so auszulegen, dass das „Verleihen“, das dort als „zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung“ definiert ist, auch die „Leihe“ von E-Books umfasst.

Voraussetzung dafür ist, dass das E-Book, für das eine Bibliothek eine Lizenz besitzt, nur gleichzeitig von so vielen Kunden auf ihre Computer geladen werden können, wie in der Lizenz festgelegt wurde. Die E-Book-Datei auf dem Computer des Ausleihenden muss sich nach der Nutzungsdauer wieder automatisch zerstören.

Diese Klärung der Rechtslage haben die Bibliotheken mit Spannung erwartet, denn in der digitalen Welt erhalten elektronische Medien zunehmende Bedeutung und ersetzen immer häufiger gedruckte Bücher. Weil im deutschen Urheberrechtsgesetz, das im einschlägigen § 27 UrhG noch auf die Welt papierner Bücher oder körperlicher Datenträger zugeschnitten ist, die „Gebrauchsüberlassung“ von Medien durch Bibliotheken davon abhängig ist, dass eine Kopie (z.B. eine CD) davon in Verkehr gebracht wurde, müsste diese Norm geändert werden, sodass auch die Ausleihe von E-Books darunter fällt.

Ohne die gesetzliche Erlaubnis der E-Ausleihe durch Bibliotheken könnten die Verlage - anders als bei gedruckten Büchern - weiterhin bestimmen, welche E-Books die Bibliotheken ihren Nutzern verfügbar machen können und welche sie nur direkt den Lesern verkaufen. Aktuelle Titel und Bestseller gäbe es dann in Bibliotheken immer weniger. Der Städte- und Gemeindebund NRW wird sich für eine entsprechende Gesetzesinitiative auf Bundesebene einsetzen.

Az.: 43.2.2 ha

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