Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 339/2019 vom 11.06.2019

EU-Richtlinie zu Einweg-Plastikteilen beschlossen

Die Europäische Union schafft neue rechtliche Grundlagen für einen nachhaltigen Umgang mit Kunststoffen. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat dazu am 21.05.2019 die Einweg-Plastik-Richtlinie verabschiedet. Die Zustimmung der Mitgliedstaaten war der letzte Schritt im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die Richtlinie umfasst unter anderem ein Vermarktungsverbot für bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte, die die Meere belasten.

Damit will die Europäische Union den Eintrag von Abfällen in die Welt-meere deutlich verringern. Außerdem legt die Richtlinie Mindestmengen für den Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten bei Kunststoffflaschen fest und ermöglicht es, bestimmte Branchen stärker an den Kosten für die Beseitigung der Vermüllung zu beteiligen. Die Einweg-Plastik-Richtlinie der EU umfasst im Wesentlichen:

  • Ein Vermarktungsverbot: Dies betrifft Kunststoffteller und -besteck, Kunststoffrührstäbchen, Luftballonhalter und Kunststofftrinkhalme, Getränkebecher aus geschäumten Polystyrol, Wattestäbchen mit Kunststoffanteil. Sie werden ab 2021 nicht mehr gehandelt werden. Laut EU-Angaben machen diese Plastikartikel etwa 70 Prozent des in den Meeren schwimmenden Plastikmülls aus. Zudem gibt es für diese Produkte bereits leicht erhältliche und erschwingliche Alternativen, zum Beispiel aus Bambus, Papier oder Holz.
  • Anforderungen an das Produktdesign von Kunststoffprodukten: Die Verschlüsse von Einwegflaschen aus Kunststoff müssen fest mit der Flasche verbunden sein, damit sie nicht einzeln in der Umwelt landen. Dies gilt spätestens ab 2025. 
  • Kennzeichnungsvorschriften für den Einwegcharakter bzw.  für die umweltschädliche Wirkung bestimmter Produkte, wenn diese unachtsam weggeworfen werden: Dazu zählen Luftballons, Zigarettenfilter, Kunststoffbecher und Hygieneartikel mit Kunststoffanteil.
  • Eine erweiterte Herstellerverantwortung: Diese gilt für leichte Kunststofftragetaschen, Getränkebecher, Zigarettenfilter, Fanggeräte der Fischerei. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht der Hersteller, sich an den Reinigungskosten zu beteiligen, die diese Produkte verursachen, wenn sie in der Umwelt landen. Dazu wird das Verpackungsgesetz entsprechend erweitert werden. 
  • Maßnahmen zur Verbrauchs- und Abfallminderung: Diese gilt u.a.  für Getränkebecher und Fast Food-Verpackungen mit Kunststoffanteilen.
  • Darüber hinaus schreibt die Richtlinie vor, dass Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoffen bis 2023 zu mindestens 30 Prozent aus Rezyklaten, also recycelten Kunststoffen, bestehen müssen.

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Danach haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Single-Use-Plastic-Richtlinie im Detail findet sich im Internet unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-11-2019-INIT/de/pdf

Bewertung

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt das schnelle und entschlossene Vorgehen der EU. Ebenfalls ist zu begrüßen, dass das Bundesumweltministerium plant, die Vorgaben der EU-Einwegplastik-richtlinie bereits vor 2021 umzusetzen und die Hersteller und die Tabakindustrie einfacher an den Entsorgungskosten ihrer Produkte zu beteiligen.

Im Zusammenhang mit der Beseitigung von Kaffee-To-Go-Becher oder weggeworfene Zigaretten durch die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe hat auch die Umweltministerkonferenz einen Vorstoß gemacht. Die Umweltminister der Länder fordern den Bund auf, die gesetzlichen Regelungen im Verpackungsgesetz zu ändern. So sollen die Kommunen künftig von den Dualen Systemen die Kosten für im öffentlichen Raum entsorgten Serviceverpackungen erstattet bekommen.

Hintergrund ist, dass Getränkebecher und andere Verpackungen, die etwa bei Fast-Food-Restaurants verwendet werden, bei den Dualen Systemen lizenziert sind, jedoch nicht in der Gelben Tonne entsorgt werden, sondern in öffentlichen Papierkörben oder auch in der Landschaft. Dies führt dazu, dass die Kommunen auf die Entsorgungskosten sitzen bleiben. In Deutschland werden jährlich 2,8 Mrd. Einwegbecher verbraucht. Davon sind 1,2 Mrd. To-Go-Einwegbecher.

Az.: 25.0.1-033/001 gr

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