Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 650/2012 vom 16.11.2012

EU-Kommission zur Novellierung der UVP-Richtlinie

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat dem DStGB den Entwurf der Europäischen Kommission zur Novellierung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung zukommen lassen.

Der Entwurf ist das Ergebnis einer Generalrevision der geltenden Richtlinie  aufgrund eines umfangreichen Konsultationsverfahrens sowie mehrerer Studien. Mit der Novellierung verfolgt die Kommission das Ziel, die Richtlinie an neue Herausforderungen wie Ressourceneffizienz, Klimawandel, Biodiversität und Katastrophenvorsorge anzupassen. Hierzu sollen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Alternativvorschläge zukünftig systematischer geprüft und die Beschlüsse der zuständigen Behörden genauer begründet werden. Zudem sollen kleinere Projekte mit geringerem Verwaltungsaufwand genehmigt werden. Prozessvereinfachungen sind auch für den Fall vorgesehen, dass mehrere Prüfungen erforderlich und verschiedene Behörden beteiligt sind.

Deutsche Umsetzungsnormen der geltenden UVP-Richtlinie sind das UVP-Gesetz sowie verschiedene Fachgesetze einschließlich des BauGB. Nach erster Einschätzung des BMVBS impliziert der Kommissionsentwurf Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen nationalem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

Mit dem Kommissionsentwurf wird das förmliche Rechtsetzungsverfahren auf europäischer Ebene eröffnet. Der Entwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Der DStGB erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden eine Stellungnahme.

Az.: II

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