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StGB NRW-Mitteilung 15/2017 vom 21.12.2016

EU-Kommission zu Zusammenarbeit mit Drittländern bei Migration

Die EU-Kommission hat erste Ergebnisse des Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern (hier Schwarzafrika) im Bereich der Migration vorgelegt. Mit dem Partnerschaftsrahmen soll die Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit und Zielländern im Hinblick auf die Migrationskrise intensiviert werden. Es ist der zweite Fortschrittsbericht, den die Europäische Kommission vorlegt.

Die Kommission weist hier darauf hin, dass im Kontext des Migrationspartnerschaftsrahmens (Verminderung / Rückführung der Asylanten bei gleichzeitiger Aufbauhilfe in den Ursprungsländern) Fortschritte erzielt worden sind. Die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bezieht sich vorrangig auf die fünf „prioritären“ Länder Äthiopien, Mali, Niger, Nigeria und Senegal. Der Europäische Gipfel soll die Fortschritte im Kontext des Partnerschaftsrahmens am 15. Dezember bewerten. 

Die finanzielle Unterstützung des o.g. Aktionsplans wurde um zusätzliche 500 Mio. Euro erweitert. Damit wird ein Volumen von fast 2,5 Mrd. Euro insgesamt erreicht. Bis heute sind im Rahmen des EU- Treuhandfonds für Afrika bereits 64 Programme (mehrheitlich kommunale Infrastruktur) mit einem Volumen von fast 1 Mrd. Euro genehmigt worden. 2017 werden zur Erhöhung der Wirksamkeit anderer Instrumente 726,7 Mio. Euro in den EU-Haushalt fließen, um den Zustrom nach Europa zu drosseln. Im Fachjargon wird das „die Entwicklung der externen Dimension der Migration“ genannt.

Die Kommission stellt aus ihrer Sicht fest, dass erste Rückgänge der Migrationsströme aus Schwarzafrika zu verzeichnen sind. So ist in Niger die Zahl der Personen, die die Wüste durchqueren, von 70 000 im Mai auf 1500 im November gesunken. Außerdem wurden 102 Schleuser an die Justiz übergeben und 95 Fahrzeuge sichergestellt. 4430 irreguläre Migranten wurden in ihre Heimat rückgeführt und rund 2700 irreguläre Migranten aus den prioritären Ländern wurden aus der EU in ihre jeweiligen Herkunftsländer rückgeführt. Anfang 2017 werden in alle fünf prioritären Ländern europäische Verbindungsbeamte für Migration entsandt.  

Ferner und parallel dazu sind in diesen Ländern 1165 Erasmus+-Mobilitätmaßnahmen finanziert worden, um legale, reguläre Migrationskanäle zu stärken. Alle Aktionen basieren auf dem sogenannten Aktionsplans von Valletta vom November 2015. 

Weitere Informationen  finden sich im Internet unter www.statewatch.org/news/2016/dec/eu-com-migration-partnerships-second-progress-report-com-960.pdf (Second progress report: First Deliverables on the Partnership Framework with third countries under the European Agenda on Migration, vorerst nur in Englisch). (Quelle: DStGB Aktuell 5016 vom 16.12.2016)

Az.: 10.0.9

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